Rechtstracker.at
Entscheidung 4 Ob 185/12b×

Entscheidung 4 Ob 185/12b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0039450 Rechtssatz 29.01.1981Zivilrecht
Fällt das Erstgericht ohne Fassung eines förmlichen Beschlusses über das geänderte Begehren eine Sachentscheidung, ist hierin eine implicite ausgesprochene Zulassung der Klagsänderung zu erblicken. Dies gilt auch dann, wenn das Erstgericht auch das geändert …
RS0039817 Rechtssatz 27.09.1950Zivilrecht
1./ Die Schiedsgerichtsvereinbarung ist nicht mit der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges, sondern mit jener der sachlichen Unzuständigkeit geltend zu machen (so bereits SZ 6/122, SZ 2/41). 2./ Die Einhaltung eines Schiedsvertrages ist nicht eine von …
RS0039874 Rechtssatz 30.08.1966Zivilrecht
Die nach Abhaltung der ersten Tagsatzung oder nach Einlassung des Beklagten in die Hauptsache unter Berufung auf eine bestehende Schiedsgerichtsvereinbarung erhobene Einrede der Unzuständigkeit des Gerichtes ist verspätet und vom Prozeßgericht nicht zu berü …
RS0045092 Rechtssatz 06.09.1990Zivilrecht
Der Schiedsspruch ist nur dann anfechtbar und unwirksam, wenn der klagenden Partei das rechtliche Gehör überhaupt nicht gewährt wurde. Eine bloß lückenhafte Sachverhaltsfeststellung oder mangelhafte Erörterung rechtserheblicher Tatsachen bildet noch keine G …
RS0102058 Rechtssatz 30.01.1996Zivilrecht
Die Prüfung der Zulässigkeit einer vom Erstgericht ohne formellen Beschluss zugelassenen Klagsänderung erfolgt nicht im Rahmen des Berufungsverfahrens, die zweite Instanz wird insoweit vielmehr als Rekursgericht tätig. Die Anfechtung einschließlich der dafü …
RS0117294 Rechtssatz 18.12.2002Zivilrecht
Zwischen staatlichen Gerichten einerseits, die an strenge Verfahrensregeln gebunden sind und deren Entscheidungen meist einem Rechtszug unterliegen und Schiedsgerichten andererseits, gegen deren Entscheidungen ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig is …
RS0123531 Rechtssatz 01.04.2008Zivilrecht
Auch im schiedsgerichtlichen Verfahren kann ein Aufhebungsgrund, soweit er Besetzungsmängel betrifft und damit dem Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 2 ZPO entspricht, nach § 260 Abs 4 ZPO durch Einlassung der Parteien geheilt werden.