Rechtstracker.at
Entscheidung 4 Ob 199/16t×

Entscheidung 4 Ob 199/16t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014626 Rechtssatz 27.04.1993Zivilrecht
Geschäftsunfähigkeit eines an geistigen Störungen leidenden Vertragsschließenden ist schon dann anzunehmen, wenn das in Betracht kommende Geschäft von diesen geistigen Störungen "tangiert" wurde.
RS0016328 Rechtssatz 23.03.1983Zivilrecht
§ 877 ABGB hat keinen eigenen Regelungsgehalt, sondern verweist auf das allgemeine Bereicherungsrecht.
RS0018505 Rechtssatz 06.09.1957Zivilrecht
§ 921 Satz 2 ABGB stellt nichts anders dar als einen Anwendungsfall des § 1435 ABGB. Der aus ihm abgeleitete Anspruch unterliegt, anders als der aus dem ersten Satz des § 921 ABGB abgeleitete Differenzanspruch, grundsätzlich der dreißig jährigen Verjährung, …
RS0031014 Rechtssatz 01.02.1961Zivilrecht
Jeder von mehreren in einer Klage geltend gemachten Schadenersatzansprüchen muss ziffernmäßig bestimmt und individualisiert sein. Der Kläger kann daher nicht verlangen, dass ihm ein vom Gericht vorgenommener Abstrich beim Schmerzengeld als weiterer Verdiens …
RS0033564 Rechtssatz 23.01.1957Zivilrecht
Der Bereicherungskläger hat alle Voraussetzungen seiner Bereicherungsklage zu beweisen.
RS0033818 Rechtssatz 29.11.1983Zivilrecht
Wenn dem Empfänger durch die Leistung nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile entstanden sind oder ihm die Rückzahlung besonders schwer treffen würde und er schutzwürdiger ist als der Leistende, etwa deshalb, weil der Leistende die Vermögensverschiebung …
RS0037907 Rechtssatz 06.12.1989Zivilrecht
Setzt sich ein auf einen einheitlichen Anspruchsgrund gestütztes Begehren aus zahlreichen Einzelforderungen zusammen, die während eines längeren Zeitraumes aufgelaufen sind, so würde das Gebot nach einer Präzisierung des Vorbringens überspannt, würde man fü …
RS0108234 Rechtssatz 09.07.1997Zivilrecht
Wurde ein Vertrag wegen Geschäftsunfähigkeit eines Vertragsteiles als nichtig aufgehoben und begehrt der andere im Rahmen der Rückabwicklung nach § 877 ABGB den Ersatz seiner Aufwendungen, so ist bei Beurteilung seiner Gutgläubigkeit ausschließlich vom erfo …
RS0117658 Rechtssatz 17.06.2003Zivilrecht
Die Beurteilung, ob eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt die Tragweite bestimmter Willenserklärungen verstandesmäßig erfassen konnte oder ob ihr diese Fähigkeit durch eine die Handlungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit ausschließende geistige Störung fe …