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Entscheidung 4 Ob 40/13f×

Entscheidung 4 Ob 40/13f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017911 Rechtssatz 17.02.1981Zivilrecht
Nur die Auslegung einer Urkunde ist rechtliche Beurteilung, die Erforschung der wahren Absicht der Parteien ist dagegen eine Beweisfrage. Über die materielle (innere) Beweiskraft einer Urkunde entscheidet der Richter daher im Rahmen der freien Beweiswürdigung.
RS0077439 Rechtssatz 02.12.1986Zivilrecht
Für die Voraussetzungen und dem Umfang der Legalzession einer Forderung kraft Befriedigung des Gläubigers ist die das Innenverhältnis zwischen dem bisherigen Gläubiger und dem ihn befriedigenden Dritten beherrschende Rechtsordnung maßgebend. (Hier gemäß § 3 …
RS0083638 Rechtssatz 08.11.1995Zivilrecht
Ein gesetzlicher Forderungsübergang wird nach herrschender Meinung dem Sachrecht jener Rechtsordnung unterstellt, die die Leistungspflicht des Drittzahlers verfügt und damit den Zessionsgrund geliefert hat. Die Person des Legalzessionars bleibt dem maßgebli …
RS0112742 Rechtssatz 23.11.1999Zivilrecht
§ 1358 ABGB geht - entgegen seinem Wortlaut - weit über die Regelung des Bürgenregresses hinaus und findet ganz allgemein auf jeden Anwendung, der eine fremde Schuld begleicht, für die er persönlich oder mit bestimmten Vermögensstücken haftet.
RS0126148 Rechtssatz 30.06.2010Zivilrecht
Das „direkte“ Halten von Geldern und Finanzinstrumenten durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen löst die Entschädigungshaftung aus, wenn die Mittel wegen des Konkurses nicht mehr an die Anleger zurückgeführt werden können. Ein unmittelbares verpöntes …
RS0126982 Rechtssatz 27.04.2011Zivilrecht
Die Feststellung der Forderung gemäß §§ 23b Abs 2 und 23c Abs 4 WAG 1996 beruht auf einer selbständigen Prüfung von Höhe und Berechtigung der angemeldeten Anlegerforderung durch die Entschädigungseinrichtung. Fristgerechte Anmeldungen sind jedenfalls unverz …
RS0128845 Rechtssatz 04.04.2013Zivilrecht
Auch für die Anlegerentschädigung nach dem WAG gilt das allgemeine Prioritätsprinzip, wonach diejenigen, die exekutiv zuerst auf ein beschränktes Vermögen greifen, voll befriedigt werden, wohingegen diejenigen, die ihren Anspruch erst später, wenn der Haftu …
RS0128925 Rechtssatz 29.04.2013Zivilrecht
Auch nach der Novellierung des WAG 2007 durch BGBl I 39/2009 besteht für alle - auch die vorher - geschädigten Anleger nur ein Treuhandvermögen. Übersteigt der Schaden des Anlegers den in § 75 Abs 2 und § 76 Abs 4 WAG 2007 (früher § 23b Abs 2 Satz 3 und § 2 …
RS0129065 Rechtssatz 18.06.2013Zivilrecht
Ein gesetzlicher Forderungsübergang ist nach Art 15 Rom I‑VO dem Zessionsgrundstatut unterstellt, also jener Rechtsordnung, die die Leistungspflicht des Drittzahlers verfügt und damit den Zessionsgrund geliefert hat.