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Entscheidung 4 Ob 45/12i×

Entscheidung 4 Ob 45/12i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016312 Rechtssatz 28.03.1990Zivilrecht
Es ist ein natürlicher Rechtsgrundsatz, dass immer dann, wenn der Einsatz von Gehilfen eine Verschlechterung der vom Gesetzgeber im Sinne eines gerechten Interessenausgleiches vorgesehenen Rechtsposition Dritter mit sich bringen würde, der Geschäftsherr sic …
RS0019537 Rechtssatz 14.04.1982Zivilrecht
Die Kenntnis des Prozessbevollmächtigten von dem endgültigen Unterliegen der Partei im Rechtsstreit und damit vom Entstehen eines Schadens (hier: infolge angeblich falscher Information eines Zeugen) aus den Kostenersatzpflichten kann nicht einer Kenntnis di …
RS0065360 Rechtssatz 10.10.1995Zivilrecht
Der Geschädigte darf sich nicht einfach passiv verhalten und es darauf ankommen lassen, dass er von der Person des Ersatzpflichtigen eines Tages zufällig Kenntnis erhält. Dabei hat auch eine Wissenszurechnung der Hausverwaltung, die nicht "Dritter" im Sinne …
RS0112205 Rechtssatz 27.05.1999Zivilrecht
Der Anwalt ist dazu verpflichtet, seinen Mandanten auf die drohende Verjährung von Ansprüchen gegen einen Dritten hinzuweisen, wenn für ihn ersichtlich ist, dass bei Verlust des das eigentliche Mandat umfassenden Prozesses Ansprüche gegen einen Dritten in B …
RS0124853 Rechtssatz 20.05.2009Zivilrecht
Die Vertretungsmacht des Prozessbevollmächtigten deckt nur dessen Handlungen innerhalb eines bestimmten Prozesses. Es gehört nicht zum Aufgabenbereich eines Prozessbevollmächtigten, sich darüber Gedanken zu machen, ob gegen eine von den eigentlichen Prozess …