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Entscheidung 4 Ob 97/22a×

Entscheidung 4 Ob 97/22a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0019529 Rechtssatz 16.11.1976Zivilrecht
Zweck der Rechnungslegungspflicht ist es, den Auftraggeber (oder sonst Berechtigten) in die Lage zu versetzen, Herausgabeansprüche oder Schadenersatzansprüche gegen den Beauftragten (oder sonst Rechnungslegungspflichtigen) aus der Geschäftsbesorgung und all …
RS0034986 Rechtssatz 30.10.1973Zivilrecht
Der keinesfalls ausdehnend auszulegende erste Anwendungsfall des Art XLII EGZPO begründet keinen neuen materiell - rechtlichen Anspruch auf Vermögensangabe, Rechnungslegung oder Auskunftserteilung; er setzt vielmehr voraus, dass eine solche Verpflichtung sc …
RS0066874 Rechtssatz 22.11.1994Zivilrecht
Zur Vorbereitung unter anderem eines Bereicherungsanspruchs kann nach der nunmehr geltenden Rechtslage bei einem Patenteingriff, bei einem Markeneingriff, bei einer Musterrechtsverletzung und in den im § 87a UrhG genannten Fällen sowohl bei einem Verstoß al …
RS0107752 Rechtssatz 19.06.1997Zivilrecht
Die Inanspruchnahme des Individualrechtes des Gesellschafters auf Information ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn damit gesellschaftsfremde, die Gesellschaft schädigende Interessen verfolgt werden.
RS0120089 Rechtssatz 12.07.2005Zivilrecht
Bei der Bemessung des angemessenen Entgelts ist darauf abzustellen, was redliche und vernünftige Parteien vereinbart hätten. Dabei ist maßgebend, welche Nutzung tatsächlich erfolgt, weil auszuschließen ist, dass redliche und vernünftige Parteien ein Entgelt …
RS0124718 Rechtssatz 12.05.2009Zivilrecht
Ein Rechnungslegungsbegehren ist nur berechtigt, soweit die Zahlungsansprüche, zu deren Bezifferung es dient, aus dem Vorbringen des Klägers und dem festgestellten Sachverhalt zumindest dem Grunde nach abzuleiten sind.
RS0126119 Rechtssatz 21.06.2010Zivilrecht
Die durch die Verwendung einer Marke (eines Markenbestandteils) als Keyword generierte Werbung eines Dritten greift in die Rechte des Markeninhabers nur dann nicht ein, wenn aus dieser Werbung für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Intern …
RS0134045 Rechtssatz 30.06.2022Zivilrecht
Eine im Rahmen der Stufenklage zu den Folgen einer Verletzung eines Markenrechts getroffene Negativfeststellung (non liquet) führt nicht zur Verneinung des Rechnungslegungsanspruchs (Auskunftsanspruchs).