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Entscheidung 5 Ob 101/11f×

Entscheidung 5 Ob 101/11f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014188 Rechtssatz 18.02.1993Zivilrecht
Ein schlüssiger Verzicht auf eine vereinbarte Aufwertung ist nur anzunehmen, wenn er bei Überlegung aller Umstände (§ 863 ABGB) unzweifelhaft erscheint; an die Annahme eines solchen Verzichtes sind strengere Anforderungen zu stellen.
RS0014439 Rechtssatz 01.02.1956Zivilrecht
Eine Unterlassung der Zinszahlung durch den einen Mitmieter unter gleichzeitiger Duldung der Zahlung des Gesamtzinses durch den anderen Mitmieter vermag den Schluss auf eine stillschweigende Zessionserklärung ebensowenig zu rechtfertigen wie die Annahme ein …
RS0069998 Rechtssatz 16.12.1992Zivilrecht
Stellt der Mithauptmieter, der selbst nicht Unternehmer ist, das Bestandobjekt dem anderen Mitmieter zur Gänze zum Betrieb dessen Unternehmens zur Verfügung, so entspricht es der Zielsetzung des § 12 Abs 3 MRG, die Vertragsübernahme durch den Unternehmenser …
RS0070089 Rechtssatz 22.09.1993Zivilrecht
Die Frage, ob nur die Übernahme eines im Bestandobjekt betriebenen Unternehmens den Mietrechtsübergang nach § 12 Abs 3 MRG auslösen kann, bedarf keiner Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof. Schon der Gesetzeswortlaut lässt keinen Zweifel daran offen, …
RS0105078 Rechtssatz 03.10.1996Zivilrecht
Die Veräußerung von einem von mehreren in einheitlichen Mieträumen geführten selbständigen Betrieb führt nicht die Rechtsfolge des § 12 Abs 3 MRG (bzw. § 12a MRG) herbei, sondern bewirkt eine Zerlegung der Mietrechte, die ohne Mitwirkung des Vermieters nich …
RS0106084 Rechtssatz 04.11.1986Zivilrecht
Die Frage, ob ein Mietgegenstand als Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit anzusehen ist, wenn er teils als Wohnung, teils als Geschäftsräumlichkeit verwendet wird, beantwortet § 16 Abs 1 Z 1 MRG dahin, dass ersteres der Fall ist, es sei denn, dass die Verwend …