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Entscheidung 5 Ob 116/19y×

Entscheidung 5 Ob 116/19y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0069987 Rechtssatz 22.09.1987Zivilrecht
Kriterium einer Gemeinschaftsanlage im Sinne des § 24 Abs 1 (§ 3 Abs 2 Z 3) ist, dass es jedem Mieter rechtlich freisteht, sie - gegen Beteiligung an den Kosten des Betriebes - zu benützen.
RS0082856 Rechtssatz 27.04.1977Zivilrecht
Aufwendungen, die ausschließlich im Wohnungseigentum stehende Wohnungen und Geschäftsräume betreffen, sind von jenen Miteigentümern zu tragen, die diese Liegenschaftsteile ausschließlich benützen, wenn sie nur in ihrem Interesse vorgenommen werden, und zwar …
RS0083581 Rechtssatz 19.01.1993Zivilrecht
Die Festsetzung der monatlichen Akontozahlungen in angemessener Höhe ist eine dem Verwalter nach § 17 Abs 2 Einleitungssatz und Z 2 WEG treffende Pflicht, deren Verletzung die Mehrheit der Miteigentümer berechtigt, dem Verwalter eine entsprechende bindende …
RS0108020 Rechtssatz 10.06.1997Zivilrecht
Die Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 13c WEG besitzt Quasirechtspersönlichkeit nur in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft.
RS0112884 Rechtssatz 21.12.1999Zivilrecht
Die fälligen Akonto-Zahlungen können auch noch dann eingehoben werden, wenn die Aufwendungen, für die sie vorgeschrieben wurden, bereits abgerechnet sind, jedoch Streit darüber besteht, ob die Abrechnung ordnungsgemäß, vollständig oder richtig ist. Solange …
RS0116821 Rechtssatz 14.05.2002Zivilrecht
Die WRN 1999 enthält keine spezifische Übergangsregelung für die Anwendung des § 17 Abs 1 Z 1 nF WEG 1975 auf bereits in der Vergangenheit verwirklichte Sachverhalte. Das Gesetz ist insoweit lückenhaft und Bedarf der Ausfüllung durch Analogie. Die fragliche …