Rechtstracker.at
Entscheidung 5 Ob 134/24b×

Entscheidung 5 Ob 134/24b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006307 Rechtssatz 13.12.1988Zivilrecht
Eine Einheit zwischen dem Verfahren vor der Schlichtungsstelle und dem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren besteht nur insoweit, als für in einer Gemeinde, die über einen in Mietangelegenheiten fachlich geschulten Beamten oder Angestellten verfügt, gelege …
RS0043903 Rechtssatz 25.10.1973Zivilrecht
Aus Anlass eines Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes hat der OGH nicht nur die aufgeworfene Rechtsfrage, sondern die rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht in jeder Richtung zu überprüfen. Dass hiebei praktisch gegen d …
RS0043934 Rechtssatz 05.12.1956Zivilrecht
Im Falle des Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss muss die rechtliche Beurteilung, von der das Berufungsgericht in diesem Beschluss ausgegangen ist, nach allen Richtungen hin geprüft werden.
RS0069523 Rechtssatz 28.01.1992Zivilrecht
Mit Angemessenheit des Hauptmietzinses ist dessen Zulässigkeit gemeint. Es geht daher um die Feststellung, ob der vereinbarte oder begehrte Hauptmietzins den gesetzlichen Zinsbildungsvorschriften entspricht. Welcher Hauptmietzins vereinbarungsgemäß zu zahle …
RS0070055 Rechtssatz 26.11.1991Zivilrecht
§ 39 Abs 1 MRG verlangt lediglich, die "Sache" vorher bei der Gemeinde anhängig zu machen, womit der das Verfahren einleitende Sachantrag gemeint ist, nicht jedoch ein Zwischenfeststellungsantrag oder Anträge gemäß § 18a MRG. Sie können jederzeit dort geste …
RS0070401 Rechtssatz 10.12.1991Zivilrecht
Haben die Vorinstanzen über etwas anderes entschieden, als Gegenstand des Antrages bei der Schlichtungsstelle war, hat dies die Nichtigkeit dieser Entscheidungen und deren ersatzlose Beseitigung zur Folge.
RS0070552 Rechtssatz 12.03.1985Zivilrecht
§ 37 Abs 1 Z 8 MRG verweist unter anderem die Prüfung der Zulässigkeit des vereinbarten oder begehrten Hauptmietzinses nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die Mietzinsbildung in das außerstreitige Verfahren nach § 37 Abs 3 MRG, während die an …
RS0070782 Rechtssatz 19.10.1994Zivilrecht
Besteht eine Schlichtungsstelle im Sinn des § 39 Abs 1 MRG (wie in Wien), ist dort ein Verfahren über einen Antrag nach § 37 Abs 1 MRG bei sonstiger Unzulässigkeit auch des außerstreitigen Rechtsweges einzuleiten.
RS0109931 Rechtssatz 21.04.1998Zivilrecht
Der vor der Schlichtungsstelle vorgebrachte anspruchsbegründende Sachverhalt darf vor Gericht nicht erweitert werden.
RS0111271 Rechtssatz 15.12.1998Zivilrecht
Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nicht vor, wenn Fragen bloß rein theoretischer Natur gelöst werden sollen.
RS0116684 Rechtssatz 11.06.2002Zivilrecht
Innerhalb der dreijährigen Frist des § 16 Abs 8 MRG gestellte Mietzinsüberprüfungsanträge sind nicht kleinlich nach ihrem Wortlaut, sondern so auszulegen, dass nach Möglichkeit - im Rahmen des äußersten Wortsinn und Bedeutungssinns des Begehrens - eine Über …
RS0118030 Rechtssatz 08.04.2003Zivilrecht
"Angemessenheit" des vereinbarten oder begehrten Nutzungsentgelts bedeutet Zulässigkeit beziehungsweise rechtmäßige Höhe des Entgelts. Es geht um die Feststellung, ob das vereinbarte oder begehrte Entgelt den gesetzlichen Vorschriften über seine Höhe und Zu …
RS0123359 Rechtssatz 14.02.2008Zivilrecht
Bei einer Entscheidung des OGH gemäß § 70 Abs 2 AußStrG gilt das Verbot der reformatio in peius nicht.