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Entscheidung 5 Ob 209/10m×

Entscheidung 5 Ob 209/10m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002893 Rechtssatz 06.03.1984Zivilrecht
Der Umfang der vom Ersteher zu übernehmenden persönlichen Dienstbarkeiten wird ausschließlich durch die Versteigerungsbedingungen bestimmt. Auf die Kenntnis des Erstehers vom Bestehen eines bloß obligatorischen Rechtes kann es dann nicht ankommen, wenn die …
RS0012822 Rechtssatz 01.09.1993Zivilrecht
Das gesetzliche Vorausvermächtnis gewährt einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben oder den sonst durch das Vermächtnis Beschwerten. Der mit dem gesetzlichen Vorausvermächtnis des überlebenden Ehegatten an der Ehewohnung Belastete ist nicht gehalten …
RS0012824 Rechtssatz 01.09.1993Zivilrecht
Der Anspruch des überlebenden Ehegatten bleibt in Ansehung der Ehewohnung inhaltlich gleich; sein bisheriges, gegen den Ehegatten zustehendes Benützungsrecht setzt sich als Anspruch gegen den Vermächtnisschuldner fort. Der durch die tatsächlichen Benützungs …
RS0013236 Rechtssatz 29.08.1979Zivilrecht
Eine Zivilteilung kommt nur dann in Betracht, wenn eine Naturalteilung nicht möglich ist. Ein Klagebegehren auf Zivilteilung ist daher abzuweisen, wenn eine Naturalteilung möglich ist.
RS0013247 Rechtssatz 07.07.1982Zivilrecht
Aus der Unbedingtheit des Anspruches auf Aufhebung der Gemeinschaft ergibt sich, dass das Teilungsbegehren keiner Begründung aus der Interessenlage der klagenden Partei bedarf; die beklagte Partei trifft dagegen die Behauptungs- und Beweislast für das Vorli …
RS0013277 Rechtssatz 06.12.1966Zivilrecht
Das Begehren auf Zivilteilung ist ungeachtet der Belastung der Liegenschaftsanteile durch Fruchtgenußrechte nicht als zur Unzeit gestellt anzusehen (GlUNF 4029).
RS0013282 Rechtssatz 14.02.1973Zivilrecht
Für die Beurteilung der Einwendung der "Unzeit" bzw der Behauptung, daß es sich um einen "vorübergehenden Zustand" handle, ist der Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz entscheidend, auf später eingetretene Tatsachen kann wegen des Neuerung …
RS0013292 Rechtssatz 22.06.1955Zivilrecht
Zur Frage der Unzeit, wenn auf der Liegenschaft der Auszug für eine 78-jährige Frau und einen 35-jährigen schwachsinnigen Mann haftet.
RS0013293 Rechtssatz 06.06.1956Zivilrecht
Zur Unzeit: Der Einwand der drohenden Obdachlosigkeit hat außer Betracht zu bleiben.
RS0013301 Rechtssatz 04.07.1978Zivilrecht
Ein gerechter Ausgleich der beiderseitigen Interessenlage kann auch durch die Aufnahme geeigneter Versteigerungsbedingungen in das Teilungsbegehren erfolgen, wie etwa durch die Verpflichtung des Erstehers, die anderen Teilhaber oder einen von ihnen als Haup …
RS0013795 Rechtssatz 28.04.1977Zivilrecht
Die Versteigerungsbedingungen allein sind dafür maßgebend, welche Lasten der Ersteher zu übernehmen hat. Die Absicht des Gesetzgebers ging dahin, dass der Ersteher der Liegenschaft frei von allen Lasten übernimmt, ausgenommen jene, die er nach den Bedingung …
RS0013829 Rechtssatz 29.09.1965Zivilrecht
Naturalteilung ist die Zerlegung einer gemeinschaftlichen Sache in Teile von annähernd gleicher Beschaffenheit, sodass die Summe der Werte der Teile dem Wert der ungeteilten Sache gleichkommt.
RS0013831 Rechtssatz 06.10.1964Zivilrecht
Die Realteilung ist tunlich, wenn ohne Notwendigkeit eines unverhältnismäßig großen Wertausgleiches in Geld und eine beträchtliche Wertverminderung die Sache in Teile zerlegt werden kann, so dass der Wert des Ganzen in den Teilen erhalten bleibt (Teilung ei …
RS0013851 Rechtssatz 30.06.1971Zivilrecht
Bei Realteilung hat jeder Miteigentümer einen Teil von annähernd gleicher Beschaffenheit und gleichem Wert zu erhalten.
RS0013854 Rechtssatz 13.11.1959Zivilrecht
Bei der Realteilung müssen alle Teilhaber dem Werte nach gleichgehalten werden. Nur geringfügige Unterschiede des Wertes können durch Geld ausgeglichen werden. Die Frage, ob einem Miteigentümer ein Ersatzanspruch in Geld iSd § 418 Satz 2 ABGB gegen die ande …
RS0013856 Rechtssatz 20.05.1958Zivilrecht
Naturalteilung ist nur dann zulässig, wenn der zu bezahlende Wertausgleich geringfügig ist.
RS0026205 Rechtssatz 09.06.1971Zivilrecht
Beweispflichtig dafür, dass der Rechtsausübende kein anderes Interesse hatte als zu schaden, ist der Schikane behauptende Kläger.
RS0026265 Rechtssatz 12.01.1993Zivilrecht
Schikane liegt nicht nur dann vor, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund der Rechtsausübung bildet, sondern auch dann, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen ein ganz krasses M …
RS0101774 Rechtssatz 30.04.1996Zivilrecht
Für diese besondere Art der Teilung hat der Gesetzgeber die Schaffung des Titels für die Begründung (Einverleibung) von Wohnungseigentum dem Streitrichter überantwortet. Derjenige, der das Rechtsschutzziel der Wohnungseigentumsbegründung anstrebt, hat auch …
RS0106351 Rechtssatz 26.07.1996Zivilrecht
Streitigkeiten zwischen den Miteigentümern stehen der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum nicht entgegen. Der Begründung von Wohnungseigentum ist als Sonderform der Naturalteilung dann der Vorrang einzuräumen, wenn sie …
RS0106352 Rechtssatz 26.07.1996Zivilrecht
Bei der Einräumung von Wohnungseigentum handelt es sich um eine Sonderform der Naturalteilung. Es steht der Begründung von Wohnungseigentum nicht entgegen, dass ein bereits verbüchertes Wohnrecht zu übernehmen ist.
RS0106355 Rechtssatz 26.07.1996Zivilrecht
Wer als Beklagter im Teilungsverfahren die Wohnungseigentumseinräumung beantragt, muß demnach dartun, ob dies im konkreten Fall überhaupt möglich ist. Sinnvollerweise wird das durch einen entsprechenden Teilungsvorschlag geschehen, auch wenn ein konkreter V …
RS0109815 Rechtssatz 02.04.1998Zivilrecht
Ein obligatorisches Benutzungsrecht oder Wohnrecht, das allein vom Beklagten eingewendet wurde, stellt grundsätzlich kein Teilungshindernis dar. Das Bestehen dieses Rechtes hätte allein Einfluss auf die Gestaltung der im Exekutionsverfahren festzustellenden …
RS0110441 Rechtssatz 28.07.1998Zivilrecht
Der Teilungsstreitbeklagte, der die Sonderform der Naturalteilung nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG 1975 anstrebt, hat die Möglichkeit zur Begründung von Wohnungseigentum zu behaupten und zu beweisen. Entsprechende Zweifel gehen zu seinen Lasten.
RS0110900 Rechtssatz 16.09.1998Zivilrecht
Ob Rechtsmissbrauch vorliegt, ist eine nach den Umständen des Einzelfalles zu klärende Rechtsfrage (so schon 10 ObS 152/91).
RS0119599 Rechtssatz 15.12.2004Zivilrecht
Das aus dem gesetzlichen Vorausvermächtnis erfließende Recht der erblasserischen Witwe, die Ehewohnung im bisherigen Umfang weiterzubenutzen, kann nach den Umständen des zu beurteilenden Falles das einer Teilung der Liegenschaft entgegenstehende Hindernis d …