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Entscheidung 5 Ob 37/13x×

Entscheidung 5 Ob 37/13x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001252 Rechtssatz 13.01.1971Zivilrecht
Zur Schlüssigkeit der Klage bedarf es der Behauptung der rechtserzeugenden Tatsachen in ihr. Der Hinweis auf angeschlossene urkundliche Belege genügt nicht.
RS0019123 Rechtssatz 22.10.1952Zivilrecht
Das Versprechen, Wohnungseigentum an physischen Bestandteilen einer Liegenschaft einzuräumen, stellt sich als Vorvertrag zu einem sachenrechtlichen Vertrag dar. Es ist daher Schriftform erforderlich.
RS0026445 Rechtssatz 26.01.1978Zivilrecht
Die Beweislast dafür, daß der Wohnungseigentumsorganisator säumig ist, trifft den Wohnungseigentumswerber grundsätzlich nur insoweit, als es sich um objektive Kriterien handelt.
RS0026491 Rechtssatz 03.02.1977Zivilrecht
Die Klage gemäß § 25 WEG 1975 ersetzt eine allenfalls erforderliche Mahnung, ohne dass sich der beklagte Wohnungseigentümerorganisator auf mangelndes Verschulden im Sinne § 1298 ABGB berufen kann, weil die vertragliche Leistungspflicht unabhängig von einem …
RS0037516 Rechtssatz 04.10.1984Zivilrecht
Ein Klagebegehren ist rechtlich schlüssig, wenn das Sachbegehren des Klägers materiell-rechtlich aus den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachenbehauptungen abgeleitet werden kann.
RS0083009 Rechtssatz 12.05.1977Zivilrecht
Die Säumnis des Wohnungseigentumsorganisators ist die materiellrechtliche Grundlage des dem Wohnungseigentumswerber nach § 25 WEG 1975 eingeräumten Anspruches.
RS0083143 Rechtssatz 17.11.1995Zivilrecht
Die Pflichten des Wohnungseigentumsorganisators sind nicht höchstpersönlich. Ein Schuldbeitritt (kumulative Schuldübernahme) ist daher auch ohne Zustimmung der Wohnungseigentumsbewerber möglich. Auch kann der Wohnungseigentumsorganisator seine Pflichten gan …
RS0083164 Rechtssatz 27.06.1995Zivilrecht
Die Klage nach § 25 WEG setzt nur voraus, dass der Kläger Wohnungseigentumsbewerber im Sinne des § 23 Abs 1 WEG ist, dass er die ihm vereinbarungsgemäß obliegenden Leistungen an Grundkosten, Baukosten und sonstigen Kosten, die bis zur Vollendung der Bauführ …
RS0083252 Rechtssatz 30.04.1985Zivilrecht
Grundlage der Nutzwertfestsetzung gemäß §§ 3 ff, 26 Abs 1 Z 1 WEG 1975 ist die der jeweiligen materiellen Rechtslage entsprechende konkrete Widmung; der Außerstreitrichter (die Schlichtungsstelle: § 26 Abs 3 WEG 1975) hat diese Rechtslage von Amts wegen als …
RS0083281 Rechtssatz 03.02.1977Zivilrecht
Die Vorlage eines von zwingenden Gesetzesvorschriften oder von der getroffenen Vereinbarung abweichenden Offerts für den Wohnungseigentumsvertrag durch den WEO begründet Säumnis mit der Errichtung der notwendigen Urkunden.
RS0108166 Rechtssatz 08.07.1997Zivilrecht
Die Miteigentümerin einer Liegenschaft kann bereits als solche Wohnungseigentumsorganisatorin im Sinne des § 23 Abs 1 WEG (auch in der Fassung vor dem 3.WÄG) sein.
RS0108933 Rechtssatz 11.11.1997Zivilrecht
Wenn ein Kläger in Ausnützung aller Möglichkeiten des § 25 Abs 1 WEG die Einverleibung seines Eigentumsrechtes am Mindestanteil und seines Wohnungseigentums an der zugesagten Wohnung oder der sonstigen Räumlichkeit begehrt, dann braucht er einen entsprechen …
RS0111583 Rechtssatz 23.02.1999Zivilrecht
Durch das dem Wohnungseigentumsorganisator anläßlich der schriftlichen Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum abgegebene Versprechen, selbst der Begründung von Wohnungseigentum zuzustimmen, übernimmt der Käufer eines Liegenschaftsanteils besondere Treup …
RS0118941 Rechtssatz 24.02.2004Zivilrecht
Von einem wohnungseigentumstauglichen Kfz-Abstellplatz kann nur dann gesprochen werden, wenn er ohne Inanspruchnahme anderer Wohnungseigentums- oder Zubehörobjekte erreicht werden kann. Das ergibt sich aus der Definition des Zubehör-Wohnungseigentums (§ 2 A …