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Entscheidung 5 Ob 47/13t×

Entscheidung 5 Ob 47/13t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0060461 Rechtssatz 12.03.1991Zivilrecht
Urkunden, welche die Legitimation des Ausstellers nachweisen, gelten als wesentlicher Bestandteil der Haupturkunde. Sie sind gleich jenen Urkunden, durch die das einzutragende Recht oder die Löschung des Rechts unmittelbar begründet wird, in die grundbücher …
RS0060809 Rechtssatz 16.04.1993Zivilrecht
Bei der Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft handelt es sich nicht um eine Eintragung zugunsten des Antragstellers, bei der es im Sinne der aufrechterhaltenen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (5 Ob 20/83; NZ …
RS0060852 Rechtssatz 12.03.1991Zivilrecht
Die Unterschrift des Machtgebers auf einer solchen Vollmacht bedarf - wie das Rangordnungsgesuch selbst (§ 53 Abs 3 GBG) - der gerichtlichen oder notariellen Beglaubigung.
RS0125529 Rechtssatz 13.10.2009Zivilrecht
Eine Vorsorgevollmacht iSd § 284f ABGB steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass sie erst im sogenannten „Vorsorgefall" wirksam werden soll. Die Vorsorgevollmacht wird bei Eintritt des Vorsorgefalls wirksam; die Registrierung des Wirksamwerdens der Vor …
RS0125532 Rechtssatz 13.10.2009Zivilrecht
Der besondere Vertrauensschutz nach § 284h Abs 2 ABGB gilt auch für das Grundbuchsgericht. Legt ein Machthaber die Vorsorgevollmacht samt Bestätigung über die Registrierung ihres Wirksamwerdens im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) vor …
RS0128266 Rechtssatz 06.09.2012Zivilrecht
Gemäß § 89c Abs 5 Z 1 GOG idF BGBl I 2012/26 sind Rechtsanwälte nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist wie ein Formmangel zu behandeln, der zu verbessern …
RS0128921 Rechtssatz 18.04.2013Zivilrecht
Nach § 89c Abs 5 Z 1 GOG idF BGBl I 2012/26 sind Rechtsanwälte und Notare - nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten - zur Teilnahme am Elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet. Davon, dass im Grundbuchverfahren die technischen Voraussetzungen dafür fehl …
RS0129009 Rechtssatz 28.08.2013Zivilrecht
Die Bewilligung einer Anmerkung der Rangordnung zur beabsichtigten Veräußerung über Antrag einer Person, die Vorsorgevollmacht erteilt hat, bedarf über die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht hinaus einer notariellen oder gerichtlichen Beglaubigung der Unters …