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Entscheidung 5 Ob 51/19i×

Entscheidung 5 Ob 51/19i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008167 Rechtssatz 31.08.1983Zivilrecht
Nach herrschender Ansicht hat der Erbe, der sein Erbrecht hinreichend ausgewiesen hat, ein subjektives Recht auf Einräumung der Verwaltung des Nachlasses.
RS0008220 Rechtssatz 30.08.1950Zivilrecht
Solange die Abhandlungsbehörde einen Veräußerungsvertrag der Erben nicht genehmigt hat, ist dieser schwebend unwirksam. Der andere Teil kann nur eine Frist zur Erklärung des Abhandlungsgerichtes zu verlangen, ob der Vertrag genehmigt wird; es steht im aber …
RS0017494 Rechtssatz 30.05.1985Zivilrecht
Ein aufschiebend bedingtes Rechtsgeschäft wirkt auch als Vorkaufsfall aufschiebend bedingt, sodass die Pflicht zum Einlösungsangebot für den Verpflichteten und die Einlösungsbefugnis des Berechtigten noch nicht bestehen, sondern erst mit Bedingungseintritt …
RS0020180 Rechtssatz 17.02.1983Zivilrecht
Die Frist zur Einlösung beginnt in jenem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Verpflichtete dem Berechtigten die Kenntnis aller Tatsachen verschafft hat, welche dieser kennen muss, wenn er sich über die Ausübung des Vorkaufsrechtes schlüssig werden soll, wie Geg …
RS0020193 Rechtssatz 15.06.1983Zivilrecht
Gemäß § 1072 ABGB entsteht die Anbietungspflicht, wenn der Vorkaufsverpflichtete "wieder verkaufen will", was von der herrschenden Rechtsprechung und Lehre dahin verstanden wird, dass der Verpflichtete entweder bereits einen gültigen Kaufvertrag mit dem Dri …
RS0020217 Rechtssatz 15.05.1979Zivilrecht
Die wirkliche Einlösung beim Kreditkauf hat durch Sicherstellung des Kaufpreises nach § 1375 ABGB zu erfolgen.
RS0020275 Rechtssatz 20.09.1934Zivilrecht
Das Anbot der Einlösung an den Vorkaufsberechtigten ist nur dann wirksam, wenn ein bindender Antrag eines Dritten vorliegt; diese Voraussetzung hat der Anbotsverpflichtete zu erweisen.
RS0020327 Rechtssatz 01.12.1981Zivilrecht
Der Vorkaufsfall tritt so lange nicht ein, als der Vertrag zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten wegen einer hiefür notwendigen Genehmigung (z.B. nach einem Grundverkehrsgesetz) noch in Schwebe ist.
RS0020353 Rechtssatz 13.02.1986Zivilrecht
Das Einlösungsanbot muss dem Berechtigten die Information bieten, die er benötigt, um von seinem Einlösungsrecht Gebrauch machen zu können. Eine unzureichende Anbietung löst die Einlösungspflicht nicht aus, kann aber umgekehrt am Recht des Verkaufsberechtig …
RS0021984 Rechtssatz 20.04.1926Zivilrecht
Zur Frage der "wirklichen Einlösung" im Sinne des § 1075 ABGB.
RS0024918 Rechtssatz 04.04.1951Zivilrecht
Die Anbietung der Liegenschaft an den Vorkaufsberechtigten hat unter Angabe des vollständigen Vertragsinhaltes mit allen Nebenbedingungen zu erfolgen, widrigenfalls die Frist für die Einlösung nicht zu laufen beginnt.
RS0053275 Rechtssatz 13.09.1967Zivilrecht
Bis zur Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes über die Genehmigung eines Mietvertrages eines Minderjährigen liegt ein unvollkommener ("hinkender") Vertrag vor, der durch das nachträgliche Hinzutreten einer Rechtsbedingung, nämlich der Genehmigung, zu einem …
RS0119205 Rechtssatz 25.05.2004Zivilrecht
§ 1075 ABGB nötigt den Berechtigten, im Rahmen der "wirklichen Einlösung" zur Wirksamkeit der Ausübung des Vorkaufsrechtes auch die geschuldete Nebenleistung oder ihre Sicherstellung anzubieten. Unterbleibt dies während der Einlösungsfrist, erlischt das Vor …