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Entscheidung 6 Ob 154/13k×

Entscheidung 6 Ob 154/13k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0046068 Rechtssatz 18.03.1952Zivilrecht
§ 29 JN gilt auch für das Außerstreitverfahren. Die Zuständigkeit des Pflegschaftsgerichtes bei minderjährigen ehelichen Kindern ändert sich nicht jedesmal mit dem Wechsel des Wohnsitzes des Vaters.
RS0046097 Rechtssatz 24.05.1984Zivilrecht
Die funktionelle Eigenschaft des GH bei der Genehmigung der Übertragung der Zuständigkeit nach § 111 Abs 2 JN ist nicht anders zu beurteilen als jene zur amtswegigen Delegierung nach § 30 JN. Entscheidungen werden vom GH in seiner Funktion als Rechtsmittelg …
RS0046156 Rechtssatz 02.04.1952Zivilrecht
Auch bei ehelichen Kindern ist das Einschreiten des Pflegschaftsgerichtes mit dem Abschluss der einzelnen getroffenen Maßnahmen noch nicht im Sinne des § 29 JN beendet.
RS0047005 Rechtssatz 04.06.1969Zivilrecht
Zulässigkeit des Rekurses gegen die Entscheidung des OLG, mit der die Übertragung der Zuständigkeit zur Führung einer Pflegschaftssache an ein anderes Gericht nicht genehmigt wird ( mit eingehender Begründung über die Anfechtung von Beschlüssen nach § 111 JN).
RS0047027 Rechtssatz 31.01.1994Zivilrecht
Ist über den Antrag eines Elternteils, ihm allein die Obsorge über das Kind zuzuweisen, noch nicht entschieden, dann ist die Übertragung der Zuständigkeit an ein anderes Gericht in aller Regel unzweckmäßig.
RS0047300 Rechtssatz 11.07.1972Zivilrecht
Der Aufenthalt des Pflegebefohlenen mit der erziehungsberechtigten Mutter in einem anderen Gerichtssprengel muss nicht in allen Fällen die Übertragung der Zuständigkeit nach § 111 Abs 1 JN zur Folge haben. Doch wird es in der Regel den Interessen des pflege …
RS0049144 Rechtssatz 13.11.1984Zivilrecht
Die Übertragung der Zuständigkeit zur Besorgung der pflegschaftsgerichtlichen Geschäfte an das Gericht, in dessen Sprengel sich der Betroffene aufhält, wird dann zu genehmigen sein, wenn sie im Interesse des Betroffenen gelegen erscheint, insbesondere wenn …
RS0107254 Rechtssatz 29.01.1997Zivilrecht
Die Übertragung der Zuständigkeit gemäß § 111 Abs 1 JN setzt voraus, dass das übertragende Gericht auch bisher nach dem Gesetz zur Besorgung der Sachwalterschaftssache zuständig war. Andernfalls hat es in jeder Lage des Verfahrens seine Unzuständigkeit ausz …
RS0109369 Rechtssatz 13.03.1998Zivilrecht
Die Delegierung nach § 31 JN hat - ebenso wie die Übertragung der Zuständigkeit gemäß § 111 JN - zur Voraussetzung, dass die Rechtssache vom zuständigen Gericht an ein anderes übertragen werde. Ist die Zuständigkeit des ursprünglich angerufenen Gerichts nic …