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Entscheidung 6 Ob 180/14k×

Entscheidung 6 Ob 180/14k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016402 Rechtssatz 07.10.1975Zivilrecht
Es bestehen vorvertragliche Pflichten gegen jedermann, mit dem der Handelnde künftig in geschäftlichen Kontakt treten will; "jedermann" ist zwar nicht jede beliebige Person, aber immerhin jeder potentielle Vertragspartner. Das ist gewiss jeder, der eine Ver …
RS0016407 Rechtssatz 07.07.1978Zivilrecht
1. Den Inhaber eines Geschäfts trifft gegenüber einer Person die das Geschäft in Kaufabsicht betritt, die vertragliche Pflicht, für die Sicherheit des Geschäftslokals zu sorgen. 2. Für die Verletzung dieser Schutzpflicht hat der Geschäftsinhaber nach Vertra …
RS0023768 Rechtssatz 08.05.1974Zivilrecht
Ein Gastwirt, der im Rahmen seines Betriebes Gästen Parkplätze anbietet, ist verpflichtet, nicht nur die Zufahrtswege sondern auch die Zugangswege zu diesen in einer Weise abzusichern, die deren gefahrlose Benützung, insbesondere auch zu den Abendstunden un …
RS0028563 Rechtssatz 02.05.1957Zivilrecht
Der Schuldner haftet für ein Verschulden jedes Erfüllungsgehilfen, gleichgültig, ob selbständig oder unselbständig. (SZ 11/32, SZ 12/276, ZBl 1935/16, DREvBl 1940/272).
RS0119484 Rechtssatz 20.10.2004Zivilrecht
Bei Schadenersatzansprüchen aus Verletzung vor- beziehungsweise nachvertraglicher Schutzpflichten ist die Frage der Haltereigenschaft für den Weg, auf dem der Unfall geschah, nicht maßgeblich. Auch wenn Eigentümerin des Gehsteigs, auf dem die Klägerin zu St …
RS0119485 Rechtssatz 20.10.2004Zivilrecht
Nach der Rsp sind (entsprechend den vorvertraglichen) auch nachvertragliche Pflichten zu bejahen, sich im Hinblick auf die Rechtsgüter des Vertragspartners sorgfältig zu verhalten.
RS0121745 Rechtssatz 10.02.2004Zivilrecht
Das Mindest-Zurechnungskriterium des § 1313a ABGB ist, dass der Beklagte das schuldhafte Verhalten des Dritten im Kontext mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten veranlasste.
RS0121746 Rechtssatz 16.01.2007Zivilrecht
Die Eigenschaft als Erfüllungsgehilfe nach § 1313a ABGB hängt nicht davon ab, ob der Geschäftsherr dem Gehilfen nach deren Innenverhältnis Weisungen erteilen darf. Berechtigt der bei einem Unternehmer erworbene Schipass dessen Vertragspartner auch zur Benüt …
RS0121747 Rechtssatz 16.01.2007Zivilrecht
Weisungsbefugnisse des Geschäftsherren gegenüber seinem Gehilfen sind zwar in der Praxis häufig. Sie sind jedoch keine Voraussetzung, sondern nur eine Folge des Gehilfenverhältnisses: Denn es liegt rein faktisch im Interesse des Geschäftsherrn, sich wegen d …