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Entscheidung 6 Ob 204/16t×

Entscheidung 6 Ob 204/16t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0036530 Rechtssatz 02.05.1984Zivilrecht
§ 125 ZPO enthält für nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen keine Regelung über den Beginn, sondern nur über den Ablauf der Frist und sagt nichts darüber aus, ob der Tag, mit dem die Frist beginnt, mitzuzählen ist. Für den Beginn der Berufungsf …
RS0062141 Rechtssatz 06.04.1976Zivilrecht
Formen der "atypischen stillen Gesellschaft" als in der Praxis häufig vorkommender Mischtyp.
RS0075202 Rechtssatz 28.09.1995Zivilrecht
Wird dem stillen Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsvertrages auch eine Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert eingeräumt (atypische oder unechte stille Gesellschaft), so liegt eine Mitunternehmerschaft vor, wodurch ein Gläubigerrecht, …
RS0102971 Rechtssatz 24.07.1996Zivilrecht
Dem am Erfolg und der Substanz einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft beteiligten Kommanditisten und atypisch stillen Gesellschafter der insolventen Kommanditgesellschaft kommt auch im Konkurs der Komplementär-Gesellschaft mi …
RS0105532 Rechtssatz 25.06.1996Zivilrecht
Die Kapitalerhaltungsvorschriften sollen nach ihrem Sinn und Zweck jede (unmittelbare oder mittelbare) Leistung an einen Gesellschafter erfassen, der keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und die wirtschaftlich das (im Geltungsbereich des § 30 dG …
RS0127140 Rechtssatz 13.10.2011Zivilrecht
Die Verwendung der Präposition "zwischen" in § 222 Abs 1 ZPO (idF Budgetbegleitgesetz 2011) schließt ein Verständnis dahin, dass von dieser Formulierung auch der Anfangs- und Endtermin umfasst ist, keineswegs aus. Der 15. Juli und der 17. August sind daher …
RS0131722 Rechtssatz 26.09.2017Zivilrecht
Bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 10 Abs 2 EKEG wird die Einlage des stillen Gesellschafters als Eigenkapital ersetzend angesehen. Wenn die Einlage in der Krise gewährt wurde, dann ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 10 Abs 2 EKEG die …
RS0131723 Rechtssatz 26.09.2017Zivilrecht
Das Verbot der Einlagenrückgewähr betrifft nur Gesellschafter, deren Einlage „Eigenkapital“ ist. Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters sind nicht jedenfalls Eigenkapital. Außerhalb der von § 10 EKEG erfassten Konstellationen kann die Einlage des s …
RS0131724 Rechtssatz 26.09.2017Zivilrecht
Da im Gegensatz zu der vor 2004 bestehenden Eigenkapitalersatzjudikatur das „Stehenlassen“ eines Kredits für die Eigenkapitalersatzfrage keine Rolle mehr spielt (§ 3 Abs 1 Z 3 EKEG), wird auch durch das „Stehenlassen“ einer Beteiligung als stiller Gesellsch …