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Entscheidung 6 Ob 250/11z×

Entscheidung 6 Ob 250/11z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013253 Rechtssatz 23.11.1993Zivilrecht
Jedermann ist verpflichtet, sich Kenntnis von den ihn nach seinem Lebenskreis betreffenden Gesetzesvorschriften zu verschaffen. Die Verletzung dieser Pflicht führt aber nur dann zu einem Verschuldensvorwurf, wenn mindestens leichte Fahrlässigkeit vorliegt, …
RS0103756 Rechtssatz 11.03.1996Zivilrecht
Im Anwendungsbereich des EGV - räumlich, personal und sachlich-thematisch - ist das Diskriminierungsverbot von dessen Art 6 Abs 1 unmittelbar anwendbar.
RS0103787 Rechtssatz 11.03.1996Zivilrecht
Das Diskriminierungsverbot ist "Leitmotiv" des Vertrags, das sich in verschiedenen Konkretisierungen durch den Gesamtvertrag zieht und Interpretationsmaxime aller weiteren Bestimmungen ist. Die Bestimmung des Art 6 EGV qualifiziert sich als Grundsatznorm, d …
RS0103789 Rechtssatz 11.03.1996Zivilrecht
Eine Diskriminierung liegt stets vor, wenn der Betroffene von bestimmten Leistungen ganz ausgeschlossen, wenn ihm das Erbringen einer entgeltlichen Leistung versagt oder aber eine Zahlungspflicht auferlegt wird, die einen Staatsangehörigen in vergleichbarer …
RS0111940 Rechtssatz 19.01.1999Zivilrecht
Entgegen der in SZ 49/102 zu § 24 Abs 3 GSpG 1962 vertretenen Ansicht ist davon auszugehen, dass die Bestimmung des § 25 Abs 3 GSpG 1989 nicht bloß den Schutz öffentlicher Interessen bezweckt, sondern zumindest auch den Schutz der (Vermögens)Interessen des …
RS0117007 Rechtssatz 30.09.2002Zivilrecht
Da § 25 Abs 3 GSpG 1989 ein Schutzgesetz darstellt, das den Spieler vor den Gefahren existenzgefährdenden (pathologischen) Glücksspiel schützen soll, fällt die Tatsache, dass der Spieler weiterhin am Glücksspiel teilnimmt und nicht selbst eine Sperre veranl …
RS0117009 Rechtssatz 30.09.2002Zivilrecht
Grenzen der erforderlichen Maßnahmen durch den Spielbankenunternehmer.
RS0118363 Rechtssatz 16.12.2003Zivilrecht
Rechtsunkenntnis und Rechtsirrtum sind nur dann nicht vorwerfbar, wenn die (richtige) Gesetzeslage einem Betroffenen trotz zumutbarer Aufmerksamkeit nicht erkennbar war. (Hier: Von einem GmbH-Gesellschafter ist zu erwarten, dass er sich über den Inhalt des …
RS0125820 Rechtssatz 25.03.2010Zivilrecht
Die Bestimmung des Art 12 EGV (Art 18 AEUV) verpflichtet neben der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten auch jene natürlichen und juristischen Personen, „deren Handeln den Staaten zugerechnet wird“. Dies betrifft insbesondere beliehene und in Pflicht genomm …
RS0125821 Rechtssatz 25.03.2010Zivilrecht
Entgegen dem Wortlaut des § 25 Abs 3 GSpG erstreckt sich der Schutz dieser Bestimmung wegen unmittelbarer Anwendung des allgemeinen Diskriminierungsverbots auch auf Unionsbürger und ist von den Casinos in Österreich selbst wahrzunehmen.
RS0125824 Rechtssatz 25.03.2010Zivilrecht
Der einzige mit Konzession ausgestattete Spielbankenbetreiber bzw Casinobetreiber in Österreich ist in Anbetracht dessen sowie des Umstandes, dass eine im Vergleich zum gewöhnlichen Wirtschaftstreibenden stark ausgeprägte Aufsicht durch den Bundesminister f …