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Entscheidung 6 Ob 37/18m×

Entscheidung 6 Ob 37/18m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022059 Rechtssatz 28.02.1968Zivilrecht
Bei einem Werkvertrag mit Pauschalpreisvereinbarung darf der Unternehmer keine Preiserhöhung fordern, auch wenn das Werk mehr Arbeit oder größere Auslagen erfordert als er vorhergesehen hatte. Er trägt die Gefahr der Mehrarbeit ebenso wie ihm der ganze Nutz …
RS0025587 Rechtssatz 07.11.1967Zivilrecht
Der Werklohn ist bei Vereinbarung eines Pauschalbetrages von vornherein bestimmt und bedarf zur Fälligkeit keiner Rechnung. Ansonsten hat der Unternehmer darzutun, was er geleistet und demnach zu fordern hat (vgl SZ 27/49, SZ 23/26). Erfolgt diese Spezifizi …
RS0036069 Rechtssatz 26.09.1951Zivilrecht
Hat das Berufungsgericht einer Berufung stattgegeben und das erstgerichtliche Urteil abgeändert, wodurch ein gegen dieses Urteil erhobener Kostenrekurs gegenstandslos wurde, und stellt der OGH das erstinstanzliche Urteil wieder her, so hat hierauf das Beruf …
RS0039939 Rechtssatz 16.10.1958Zivilrecht
Die Beweislastverteilung ist revisibel; ihre grundsätzliche Regel lässt sich auf die knappe Formel bringen, dass jede Partei die Voraussetzungen der ihr günstigen Norm zu behaupten und zu beweisen hat. Erfahrungssätze, die zur Feststellung des Tatbestandes …
RS0055151 Rechtssatz 03.10.1994Undefined
Aus § 10 in Verbindung mit §§ 17 und 43 RL-BA 1977 und nach gefestigter Standesauffassung gehört es zu den vornehmsten Pflichten des Rechtsanwaltes, bei der Gebarung von Klientengeldern besondere Sorgfalt anzuwenden. Es stellt einen schweren Verstoß gegen d …
RS0114403 Rechtssatz 08.11.2000Zivilrecht
Zulässig ist die Vereinbarung eines in einem Prozentsatz des gesamten "Streitwertes" festgelegten Pauschalhonorares (AnwBl 1953,19)
RS0126374 Rechtssatz 18.10.2010Zivilrecht
Auch Anderkonten eines Rechtsanwalts sind grundsätzlich pfändbar, weil sich auf derartigen Konten auch Eigengelder des Anwalts befinden können. Naturgemäß ist es einem betreibenden Gläubiger vor der Pfändung nicht möglich, zu klären, welcher Art auf einem z …
RS0130856 Rechtssatz 28.06.2016Zivilrecht; Strafrecht
Die Abgrenzung zwischen dem Verrechnungsregime des § 19 RAO iVm § 17 RL‑BA 1977 unterliegenden Barschaften und sonstigen Geldeingängen beim Rechtsanwalt bestimmt sich danach, ob es sich dabei um aus einem bestehenden Bevollmächtigungsverhältnis dem empfange …