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Entscheidung 6 Ob 62/17m×

Entscheidung 6 Ob 62/17m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009151 Rechtssatz 04.10.1979Zivilrecht
Die Mitglieder eines Vereins sind diesem gegenüber zur Treue verpflichtet, wobei diese Loyalitätspflicht umso größer ist, je wichtiger deren Stellung im Verein ist.
RS0022285 Rechtssatz 15.04.1959Zivilrecht
Ist in den Vereinsstatuten der Ausschluss eines Mitgliedes zwar vorgesehen, sind aber die Ausschließungsgründe nicht angeführt, steht der Ausschluss nicht etwa im Belieben von Vereinsorganen, sondern ist nach § 1210 ABGB zu beurteilen. Er darf weder mit wei …
RS0031883 Rechtssatz 24.11.1992Zivilrecht
Bei der Beurteilung der Frage, ob "Tatsachen" verbreitet wurden, kommt es demnach immer auf den Gesamtzusammenhang und den dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerungen an; das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers oder Durchsc …
RS0034827 Rechtssatz 10.07.1973Zivilrecht
Die Bekämpfung eines ungerechtfertigten Ausschlusses aus dem Verein hat sowohl hinsichtlich der formellen als auch der materiellen Voraussetzungen im ordentlichen Rechtsweg zu erfolgen (SZ 13/218; SZ 32/49; SZ 34/152).
RS0038953 Rechtssatz 20.07.1950Zivilrecht
Die subjektiven, aus dem Vereinsverhältnis entspringenden Rechte des einzelnen Vereinsmitgliedes können im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden, so zum Beispiel die Feststellung der Mitgliedschaft bei einem Verein, die Bestreitung der Zugehörigkeit …
RS0045138 Rechtssatz 09.11.1978Zivilrecht
Erkenntnisse der Vereinsschiedsgerichte, die privatrechtliche Ansprüche der Vereinsmitglieder zum Gegenstand haben, können in demselben Umfang gerichtlich überprüft werden wie die Entscheidung anderer Vereinsorgane. Voraussetzung der Anrufung der ordentlich …
RS0045580 Rechtssatz 09.11.1978Zivilrecht
Aus der Verfassungsbestimmung des § 1 Abs 3 Satz PartG kann nicht gefolgert werden, daß die Entscheidung über Fragen der Parteimitgliedschaft, des Parteiausschlusses und der Parteidisziplin ausschließlich den hiefür nach den Statuten zuständigen Parteiorgan …
RS0080399 Rechtssatz 17.10.1995Zivilrecht
Ein Vereinsausschluss stellt die weitestgehende Vertragsstrafe dar und darf nur aus wichtigen Gründen erfolgen. Es ist auch eine restriktive Auslegung der wichtigen Gründe geboten, wenn es sich um einen Verein handelt, der rechtlich oder faktisch Monopolcha …
RS0082182 Rechtssatz 25.01.1996Zivilrecht
Der Persönlichkeitsschutz von Politikern ist insofern eingeschränkt, als die Grenzen der zulässigen Kritik bei ihnen weiter gezogen sind als bei Privatpersonen, die Grenze aber dort zu ziehen ist, wo unabhängig von den zur Debatte gestellten rein politische …
RS0105781 Rechtssatz 09.10.1996Zivilrecht
Dem Verein ist es im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Wirksamkeit eines Ausschlusses nicht verwehrt, weitere Ausschlussgründe geltend zu machen, die im vereinsinternen Ausschließungsverfahren nicht erörtert wurden oder noch nicht einmal bekannt …
RS0106615 Rechtssatz 18.12.1996Zivilrecht
Auch dann, wenn die Satzungen keine vorherige Anhörung des auszuschließenden Mitgliedes vorsehen, muss diesem Gelegenheit gegeben werden, sich rechtliches Gehör zu verschaffen.