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Entscheidung 6 Ob 67/10m×

Entscheidung 6 Ob 67/10m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0061344 Rechtssatz 02.05.1979Zivilrecht
Ob der Zusatz der angemeldeten Firma objektiv geeignet ist, einen nicht unbeträchtlichen Teil der beteiligten Verkehrskreise über die Art und den Umfang des Geschäftes zu täuschen, darf nicht dadurch geprüft werden, ob eine hinreichende Rechtfertigung für d …
RS0061527 Rechtssatz 31.07.1974Zivilrecht
Der Grundsatz der Firmenwahrheit gilt nur bei der Neubildung einer Firma, nicht aber bei der abgeleiteten Firma. Den in der Täuschung des Publikums liegenden Nachteil hat der Gesetzgeber zwecks Erhaltung der Firma hingenommen.
RS0087052 Rechtssatz 11.10.1995Zivilrecht
Ob einer Zweigniederlassung eigene Rechtspersönlichkeit zukommt, bestimmt sich nach dem Recht des der Zweigniederlassung entsprechenden Sitzstaates.
RS0112346 Rechtssatz 15.07.1999Zivilrecht
Das Fehlen einer Geschäftstätigkeit im Heimatstaat steht einer Eintragung der in Großbritannien rechtswirksam errichteten - der Rechtsform der GmbH vergleichbaren - juristischen Person nicht entgegen.
RS0122544 Rechtssatz 13.09.2007Zivilrecht
Unterscheidungskraft bedeutet, dass die Firma geeignet ist, bei Lesern und Hörern die Assoziation mit einem ganz bestimmten Unternehmen unter vielen anderen zu wecken. Sie geht nicht mehr so weit, dass auch die konkrete Identität eines Unternehmensträgers a …
RS0125002 Rechtssatz 19.02.2009Zivilrecht
Im Irreführungsverbot kommt das Prinzip der Firmenwahrheit zum Ausdruck, das als Teil des Firmenordnungsrechts in erster Linie dem Schutz des Verkehrs, also Dritter, dient. Bei Fantasiefirmen ist zu prüfen, ob die Fantasiebezeichnungen geeignet sind, beim V …