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Entscheidung 7 Ob 108/11z×

Entscheidung 7 Ob 108/11z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0004099 Rechtssatz 20.02.1958Zivilrecht
Der geschädigte Haftpflichtgläubiger muss, um die dem Versicherungsnehmer vom Versicherer geschuldete Leistung zu erlangen, den dem Versicherungsnehmer zustehenden Befreiungsanspruch auf Grund eines gegen ihn erwirkten Exekutionstitel pfänden und sich überw …
RS0034403 Rechtssatz 05.04.1960Zivilrecht
Feststellungsansprüche verjähren im Allgemeinen nicht (im gleichen Sinn 4 Ob 2/60).
RS0080526 Rechtssatz 15.04.1953Zivilrecht
Der Dritte erwirbt die Rechte aus § 158 c VersVG schon zu einer Zeit, in der die Haftung des Versicherers noch gar nicht entstanden ist, wie etwa bei Nichtzahlung der ersten Prämie. "Kranke" Versicherungsverhältnisse rechtfertigen den Haftungsausschluss des …
RS0080715 Rechtssatz 15.12.1977Zivilrecht
§ 158 VersVG regelt ausschließlich die Beziehung zwischen dem Versicherer und dem Dritten. Die Bestimmung schafft keinen eigenen Fall der Leistungsfreiheit, sie ist vielmehr nur dann anwendbar, wenn gegenüber dem Versicherungsnehmer auf Grund anderer Bestim …
RS0112250 Rechtssatz 23.06.1999Zivilrecht
Gemäß § 2 Abs 1 KHVG umfasst die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen er …
RS0120609 Rechtssatz 08.03.2006Zivilrecht
Obwohl der geschädigte Dritte den Haftpflichtversicherer des Schädigers (außer in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung) nicht direkt in Anspruch nehmen kann, kann er eine Klage auf Feststellung der Deckungspflicht des Versicherers erheben, wenn er ein r …
RS0127087 Rechtssatz 06.07.2011Zivilrecht
In einer Pflichtversicherung gemäß § 158 b VersVG kann bei einem gestörten Versicherungsverhältnis dem Geschädigten die Verjährung des Deckungsanspruchs des Versicherungsnehmers in analoger Anwendung von § 158c Abs 1 VersVG nicht entgegengehalten werden. Vi …
RS0127088 Rechtssatz 06.07.2011Zivilrecht
Die Verjährung des nach § 158c Abs 1 VersVG zum Schutz des Dritten fingierten Deckungsanspruchs tritt im Regelfall erst nach Pfändung und Überweisung der fingierten Haftpflichtversicherungsforderung ein. Die Verjährung richtet sich nach § 12 Abs 1 VersVG. D …