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Entscheidung 7 Ob 152/18f×

Entscheidung 7 Ob 152/18f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001138 Rechtssatz 28.02.1974Zivilrecht
Läßt sich die Behauptung des zu einer Leistung Verpflichteten, die Leistung sei unmöglich, schon im Zuges des Rechtsstreites überprüfen, kann über eine derartige Behauptung nicht mit dem Hinweis auf eine mögliche Klarstellung im Exekutionsverfahren hinwegge …
RS0011210 Rechtssatz 14.11.1973Zivilrecht
Die von der Rechtsprechung für die Ansprüche des Berechtigten bei Doppelveräußerung und Doppelvermietung entwickelten Grundsätze (Spruch 48 neu = SZ 30/33), gelten dann, wenn der Schuldner nacheinander mehrere Verpflichtungen eingegangen war, bei denen die …
RS0011215 Rechtssatz 14.02.1958Zivilrecht
Die Verpflichtung eines Verkäufers zur Zuhaltung eines Vertrages bleibt auch dann bestehen, wenn er die Sache in Verletzung der übernommenen Pflichten weiterveräußert hat. Auf diese verschuldete Unmöglichkeit der Leistung kann er sich jedenfalls so lange ni …
RS0016422 Rechtssatz 12.09.1979Zivilrecht
§ 878 ABGB handelt von der ursprünglichen (anfänglichen), im Zeitpunkte des Geschäftsabschlusses bereits bestehenden (absoluten) Unmöglichkeit der versprochenen Leistung, die das Zustandekommen des Rechtsgeschäftes überhaupt in Frage stellt, während die nac …
RS0016928 Rechtssatz 14.11.1973Zivilrecht
Ebenso wie § 1447 ABGB, welcher zwar vom Sonderfall des Unterganges der geschuldeten Sache ausgeht, ihm dann aber jede andere Unmöglichkeit der Erfüllung ausdrücklich gleichstellt, gedenkt auch der korrespondierende § 880 ABGB ausdrücklich nur der Außerverk …
RS0018305 Rechtssatz 15.03.1961Zivilrecht
Dauerschuldverhältnisse können aus wichtigen Gründen vor Ablauf der vereinbarten Zeit ohne Anwendung der sonst anwendbaren Kündigungstermine und Kündigungsfristen aufgelöst werden (gleicher Rechtssatz wie SZ 31/116), und zwar in der Regel ohne Nachfristsetz …
RS0018391 Rechtssatz 23.02.1982Zivilrecht
Die Erfüllung ist vereitelt, wenn dem Schuldner die Bewirkung der versprochenen Leistung physisch oder rechtlich dauernd (endgültig) unmöglich geworden ist.
RS0027780 Rechtssatz 06.07.1965Zivilrecht
Dauerschuldverhältnisse (hier: Abbauverträge) können durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt.
RS0034088 Rechtssatz 30.04.1963Zivilrecht
Eine der Unmöglichkeit der Leistung gleichkommende Unerschwinglichkeit liegt vor, wenn die Leistung unvernünftig und wirtschaftlich sinnlos wäre.
RS0034104 Rechtssatz 23.02.1982Zivilrecht
Ob die Unmöglichkeit der Leistung als eine dauernde (endgültige) anzusehen ist, ist zum Teil reine Tatfrage, zum Teil aber auch ein Wertungsproblem.
RS0034124 Rechtssatz 20.03.1963Zivilrecht
Auch die vom Verpflichteten verschuldete Unerschwinglichkeit einer Leistung vernichtet den Erfüllungsanspruch des Gläubigers dann, wenn sie auf dem objektiven Mißverhältnis zwischen dem Wert der geschuldeten Leistung und dem zu ihrer Erbringung notwendigen …
RS0034219 Rechtssatz 27.03.1957Zivilrecht
Läßt sich die Behauptung des Verpflichteten, die Leistung sei unmöglich, schon im Zuge des Rechtsstreites überprüfen, dann kann über diese Behauptung nicht mit dem Hinweis auf eine mögliche Klarstellung im Exekutionsverfahren hinweggegangen werden, weil die …
RS0034223 Rechtssatz 11.12.1979Zivilrecht
Der sich auf die Unmöglichkeit gemäß § 1447 ABGB Berufende hat die Unmöglichkeit der von ihm verlangten Leistung zu behaupten und zu beweisen (6 Ob 531/78). Die bloße Behauptung, der Dritte stimme nicht zu, reicht nicht aus.
RS0034226 Rechtssatz 09.05.1979Zivilrecht
Es ist Sache des Beklagten, die Unmöglichkeit der von ihm verlangten Leistung zu behaupten und zu beweisen.
RS0039705 Rechtssatz 04.01.1956Zivilrecht
Gegen einen Beschluss des Berufungsgerichtes, mit welchem ein über einen Zwischenantrag ergangenes Urteil aufgehoben und der Zwischenantrag mangels der Voraussetzungen des § 236 ZPO zurückgewiesen wird, ist ein Rekurs zulässig.
RS0109496 Rechtssatz 24.02.1998Zivilrecht
Unmöglichkeit oder Unerlaubtheit im Sinne des § 1447 ABGB bedeutet, dass der Leistung ein dauerhaftes Hindernis entgegensteht. Ein solches ist anzunehmen, wenn nach der Verkehrsauffassung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass …
RS0109497 Rechtssatz 24.02.1998Zivilrecht
Unmöglichkeit der Leistung ist auch bei schuldhafter Verletzung der Vertragspflichten durch den Schuldner grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Zweifel über die Unmöglichkeit der Leistungen gehen aber jedenfalls zu Lasten des Schuldners, trägt dieser doch die …
RS0109498 Rechtssatz 24.02.1998Zivilrecht
Die Erbringung einer geschuldeten Leistung ist dann rechtlich unmöglich, wenn sie durch individuellen oder generellen Hoheitsakt untersagt wird.