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Entscheidung 7 Ob 169/14z×

Entscheidung 7 Ob 169/14z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0040876 Rechtssatz 29.03.1968Zivilrecht
Bei einem Zwischenurteil gemäß § 393 Abs 1 ZPO ist weder eine Rückverweisung der Sache erforderlich noch kommt ein Rechtskraftvorbehalt nach § 519 Z 3 ZPO in Betracht.
RS0040935 Rechtssatz 10.12.1937Zivilrecht
Ein Zwischenurteil ist erst dann zu fällen, wenn alle dem Grund des Anspruches entgegenstehenden Einwendungen, wozu auch geltend gemachte Gegenforderungen gehören, erledigt sind.
RS0040990 Rechtssatz 10.11.1977Zivilrecht
Die Fällung eines Zwischenurteiles über Teilansprüche ist unter der Voraussetzung zulässig, dass sämtliche anspruchsbegründenden und anspruchsvernichtenden Umstände bezüglich dieser Teile geprüft worden sind.
RS0111999 Rechtssatz 12.05.1999Zivilrecht
Gegenstand der Versicherung ist die Berufsfähigkeit des Versicherten, also seine Fähigkeit, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung und seiner Erfahrung ausüben kann und die seiner Lebensstellung entspricht. Vers …
RS0112003 Rechtssatz 12.05.1999Zivilrecht
Die Tätigkeit, auf die der Versicherte verwiesen werden kann, darf weder hinsichtlich ihrer Vergütung noch in ihrer Wertschätzung "spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs" absinken, insbesondere keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigk …
RS0112257 Rechtssatz 28.05.1999Zivilrecht
Diese Versicherungsart soll Schutz vor dem Zustand bieten, in dem ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf oder einen angemessenen bedingungsgemäßen Vergleichsberuf auszuüben.
RS0112258 Rechtssatz 28.05.1999Zivilrecht
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Summenversicherung, die Versicherungsleistung erfolgt also unabhängig vom Nachweis eines Schadens, insbesondere einer Einkommensbuße. Versicherte Gefahr in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der vorzeitige Rüc …
RS0112260 Rechtssatz 28.05.1999Zivilrecht
Berufsunfähigkeit ist daher gegeben, wenn die andere Arbeitstätigkeit, auf die der Versicherte aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung verwiesen werden kann, seiner bisherigen Lebensstellung nicht entspricht. Für den Verlust der bisherigen Lebensstellung i …
RS0118745 Rechtssatz 16.03.2004Zivilrecht
Fällt das Berufungsgericht in Abänderung eines abweisenden Ersturteils ein Zwischenurteil, ist ein weiterer Ausspruch über die Aufhebung des Ersturteils verfehlt.
RS0119825 Rechtssatz 22.02.2005Zivilrecht
Ändert das Berufungsgericht ein klagestattgebendes Ersturteil über ein Geldleistungsbegehren in ein Zwischenurteil über den Anspruchsgrund ab, hebt es das angefochtene Urteil im Übrigen auf und verweist es die Rechtssache insoweit zur Ergänzung des Verfahre …
RS0122728 Rechtssatz 30.08.2007Zivilrecht
Zum Grund des Anspruches gehören alle rechtserzeugenden Tatsachen, aus denen der Anspruch abgeleitet wird, und alle Einwendungen, die seinen Bestand berühren.