Rechtssatz RS0118745
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118745
Entscheidungsdatum
20.12.2023
Rechtssatz
Fällt das Berufungsgericht in Abänderung eines abweisenden Ersturteils ein Zwischenurteil, ist ein weiterer Ausspruch über die Aufhebung des Ersturteils verfehlt.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 42/04m
Entscheidungstext OGH 16.03.2004 4 Ob 42/04m
Veröff: SZ 2004/36
- 1 Ob 9/05p
Entscheidungstext OGH 22.02.2005 1 Ob 9/05p
Vgl; Beisatz: Ändert das Berufungsgericht ein klagestattgebendes Ersturteil über ein Geldleistungsbegehren in ein Zwischenurteil über den Anspruchsgrund ab, hebt es das angefochtene Urteil im Übrigen auf und verweist es die Rechtssache insoweit zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück, so gilt der mit dem Zwischenurteil verknüpfte Aufhebungsbeschluss als nicht beigesetzt. (T1); Veröff: SZ 2005/22
- 1 Ob 2/05h
Entscheidungstext OGH 12.04.2005 1 Ob 2/05h
Beisatz: Wird doch bereits durch das Ergehen des Zwischenurteils klargestellt, dass das Klagebegehren der Höhe nach noch nicht spruchreif ist. Der mit dem angefochtenen Zwischenurteil verknüpfte Zurückverweisungsbeschluss gilt als nicht beigesetzt, was durch einen deklarativen Beschluss klarzustellen ist. (T2)
- 1 Ob 159/06y
Entscheidungstext OGH 17.10.2006 1 Ob 159/06y
Veröff: SZ 2006/151
- 3 Ob 209/07t
Entscheidungstext OGH 27.11.2007 3 Ob 209/07t
Auch; Beis wie T2 nur: Der mit dem angefochtenen Zwischenurteil verknüpfte Zurückverweisungsbeschluss gilt als nicht beigesetzt, was durch einen deklarativen Beschluss klarzustellen ist. (T3)
- 1 Ob 114/08h
Entscheidungstext OGH 11.08.2008 1 Ob 114/08h
Auch; Beis wie T1; Beis wie T2
- 4 Ob 89/10g
Entscheidungstext OGH 13.07.2010 4 Ob 89/10g
Auch; Beisatz: Ergeht das Zwischenurteil hingegen nur über einen Teil des im Rechtsmittelverfahren strittigen Anspruchs, ist in Bezug auf das davon nicht erfasste Begehren selbstverständlich (auch) ein Aufhebungsbeschluss zulässig. (T4)
- 2 Ob 91/10m
Entscheidungstext OGH 05.05.2011 2 Ob 91/10m
Auch
- 7 Ob 169/14z
Entscheidungstext OGH 10.12.2014 7 Ob 169/14z
- 7 Ob 153/14x
Entscheidungstext OGH 10.12.2014 7 Ob 153/14x
- 10 Ob 2/18v
Entscheidungstext OGH 20.02.2018 10 Ob 2/18v
Auch; Beisatz: Da mit einem Zwischenurteil kein Aufhebungsbeschluss verknüpft ist, kann auch keine Rechtsansicht zur Anspruchshöhe an das Erstgericht überbunden werden. (T5)
- 10 Ob 77/18y
Entscheidungstext OGH 23.10.2018 10 Ob 77/18y
Beis wie T5; Beisatz: Hier ohne Auseinandersetzung mit dem Umstand, dass das Zwischenurteil nur über einen Teil des im Rechtsmittelverfahrens strittigen Anspruchs erging. (T6)
- 6 Ob 181/23w
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 20.12.2023 6 Ob 181/23w
Beisatz wie T1
Beisatz wie T2: Infolge dessen kommt ein Rekurs gegen einen solchen Aufhebungsbeschluss auch dann nicht in Betracht, wenn ihn das Berufungsgericht für zulässig erklärt. (T7)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118745
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2024
Dokumentnummer
JJR_20040316_OGH0002_0040OB00042_04M0000_002