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Entscheidung 7 Ob 199/14m×

Entscheidung 7 Ob 199/14m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014071 Rechtssatz 31.10.1980Zivilrecht
Nach der Empfangstheorie ist eine Erklärung dem Adressaten dann zugekommen, wenn sie in eine solche Situation gebracht wurde, dass die Kenntnisnahme durch den Adressaten unter normalen Umständen erwartet werden kann und Störungen, die sich ihr entgegenstell …
RS0014076 Rechtssatz 03.03.1977Zivilrecht
Es reicht aus, wenn die Willenserklärung in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, selbst wenn sie dieser persönlich nicht erhalten hat. Es genügt vielmehr, dass der Adressat die Möglichkeit hatte, die Erklärung zur Kenntnis zu nehmen.
RS0017911 Rechtssatz 17.02.1981Zivilrecht
Nur die Auslegung einer Urkunde ist rechtliche Beurteilung, die Erforschung der wahren Absicht der Parteien ist dagegen eine Beweisfrage. Über die materielle (innere) Beweiskraft einer Urkunde entscheidet der Richter daher im Rahmen der freien Beweiswürdigung.
RS0062704 Rechtssatz 18.04.1978Zivilrecht
Die Ablieferung kann nur mit Wissen und Willen des Empfängers erfolgen.
RS0073585 Rechtssatz 18.04.1985Zivilrecht
Der Eisenbahnfrachtvertrag erschöpft sich nicht in der Beförderung des Gutes von einem Bahnhof zu einem anderen Bahnhof, er umfaßt auch die Ablieferung des Gutes an den Empfänger. Die Ablieferung ist jener Vorgang, durch den die Bahn den Gewahrsam an dem be …
RS0073768 Rechtssatz 12.04.1984Zivilrecht
Den Vorschriften der CMR ist nicht zu entnehmen, daß nach Übergang der frachtrechtlichen Verfügungsbefugnis auf den Empfänger nur dieser berechtigt sein soll, Ansprüche wegen Beschädigung des Guts gegen den Frachtführer geltend zu machen (Ergänzung zu BGH 2 …
RS0074012 Rechtssatz 06.07.1989Zivilrecht
Der Ablieferungsvorgang ist abgeschlossen, wenn ein Verhältnis hergestellt wird, das dem zur Entgegennahme bereiten Empfänger die Einwirkungsmöglichkeit auf das Gut einräumt. Wie die Übernahme ist auch die Ablieferung ein zweiseitiger Akt, sie bedarf der Mi …
RS0107085 Rechtssatz 26.11.1996Zivilrecht
Der Hauptfrachtführer ist - ebenso wie der Spediteur - berechtigt, als Interessenvertreter seines Auftraggebers dessen Rechte aus Schäden am Frachtgut dem Frachtführer (Unterfrachtführer) gegenüber im Wege der Drittschadensliquidation geltend zu machen. Die …
RS0107088 Rechtssatz 26.11.1996Zivilrecht
Ein Hauptfrachtführer, der sich seinem Auftraggeber gegenüber zur Beförderung verpflichtet hat und einen Unterfrachtvertrag abschließt, um diese Verpflichtung zu erfüllen, handelt dabei im eigenen Interesse, das sich jedoch mit dem des Auftraggebers deckt. …
RS0129995 Rechtssatz 26.11.2014Zivilrecht
Der Begriff der Ablieferung in Art 17 CIM deckt sich mit den gleichlautenden Begriffen in Art 13 CMR und § 421 HGB. Der Ablieferungsvorgang ist abgeschlossen, wenn ein Verhältnis hergestellt wird, das dem zur Entgegennahme bereiten Empfänger die Einwirkungs …
RS0129996 Rechtssatz 26.11.2014Zivilrecht
Wer reklamiert, muss im Zeitpunkt der Reklamation forderungsberechtigt sein, damit die Reklamation ihre Rechtswirkung entfaltet. Dafür genügt eine bloß formlose, nicht näher begründete Behauptung eines Schadensfalls durch den Berechtigten.
RS0129997 Rechtssatz 26.11.2014Zivilrecht
Die Drittschadensliquidation ist auch im Rahmen der CIM zulässig.
RS0129998 Rechtssatz 26.11.2014Zivilrecht
Wird das Frachtbriefdoppel nicht vor Klagseinbringung dem Beförderer vorgelegt, beginnt der Zinsenlauf erst mit Klagseinbringung.