Rechtstracker.at
Entscheidung 7 Ob 47/16m×

Entscheidung 7 Ob 47/16m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0035962 Rechtssatz 28.03.1950Zivilrecht
Wurde die Unzulässigkeit der Revision in der Revisionsbeantwortung nicht geltend gemacht, so gebühren dem Revisionsgegner bei Verwerfung der Revision keine Kosten.
RS0035979 Rechtssatz 24.01.1967Zivilrecht
Kosten für die Revisionsbeantwortung sind nicht zuzusprechen, wenn die Unzulässigkeit der Revision nicht geltend gemacht wurde (EvBl 1957/340 ua).
RS0082173 Rechtssatz 30.11.1989Zivilrecht
Wird eine dauernde Invalidität innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an festgestellt und wird vom Versicherer, ohne von seinem Recht der Neufeststellung Gebrauch zu machen, die Versicherungsleistung erbracht, kann der Versicherungsnehmer bei Verschlechterung …
RS0082216 Rechtssatz 23.02.1988Zivilrecht
Zweck der Bestimmung ist es, zweifelhafte Spätschäden vom Versicherungsschutz auszunehmen.
RS0082292 Rechtssatz 03.12.1981Zivilrecht
Ein Anspruch auf Leistung für dauernde Invalidität nach Art 8 II 2 AUVB 1965 (Art 7 II 2 AVoB) ist innerhalb von fünfzehn Monaten vom Unfallstag geltend zu machen. Es handelt sich hiebei um eine Ausschlussfrist; wird sie versäumt, so erlischt der Entschädig …
RS0109447 Rechtssatz 15.01.1998Zivilrecht
Art 7.1 AUVB 1989 enthält - wie früher schon Art 8.II.1 AUVB 1965 (1976 und 1984) - einen Risikoausschluss dahin, dass aus dem vertraglichen Unfallrisiko die Folge der dauernden Invalidität ausgenommen wird, sofern sie sich nicht innerhalb eines Jahres vom …
RS0122119 Rechtssatz 30.05.2007Zivilrecht
Art 7.7. AUVB 1995 beinhaltet eine Ausschlussfrist. Wird die Antragstellung auf Neubemessung innerhalb von 4 Jahren ab Unfalltag versäumt, bleibt es bei der bisherigen Bemessung des Invaliditätsgrades. Sie ist nicht nach § 864a ABGB zu beanstanden und auch …
RS0122859 Rechtssatz 30.05.2007Zivilrecht
Die Neubemessung der Invalidität setzt voraus, dass die dauernde Invalidität innerhalb eines Jahres bereits feststand.
RS0129970 Rechtssatz 26.11.2014Zivilrecht
Ein allenfalls von der Erstbemessung abweichender Invaliditätsgrad ist nur dann neu zu bemessen und zu berücksichtigen, wenn dies bis zu vier Jahren ab dem Unfallstag vom Versicherten oder vom Versicherer begehrt (beantragt) wird. Fristgerecht ist der Antra …
RS0130374 Rechtssatz 16.10.2015Zivilrecht
Vor dem Hintergrund des Regelungszwecks kann ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer Art 7.6. AUVB 2008 nur so verstehen, dass immer dann, wenn nach einer Erstbemessung (oder einer zwischenzeitigen Neubemessung) eine den Invaliditätsgrad betreffende Ände …