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Entscheidung 8 Ob 114/15w×

Entscheidung 8 Ob 114/15w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011111 Rechtssatz 14.10.1975Zivilrecht
Das Gesetz hat die Ausnahme vom Eintragungsgrundsatz (§ 431 ABGB) normiert (§ 425 ABGB), weshalb außerhalb dieses Bereiches kein Platz für sogenanntes außerbücherliches Eigentum sein kann. Soweit der Eintragungsgrundsatz herrscht, bewirkt die bloße Übergabe …
RS0046236 Rechtssatz 09.03.1993Zivilrecht
Nur die Klagsbehauptungen sind gemäß § 41 Abs 2 JN der Zuständigkeitsüberprüfung zugrunde zu legen.
RS0112181 Rechtssatz 15.06.1999Zivilrecht
Die Aufsandungserklärung ist neben dem Formerfordernis des Bucheintrags materielles Erfordernis der Rechtsänderung und als solches dingliches Verfügungsgeschäft. Die Ausstellung und Unterfertigung einer Aufsandungserklärung kann auch schon vor Erteilung der …
RS0112834 Rechtssatz 23.11.1999Zivilrecht
Nach der Rechtsprechung des EuGH umfasst der Begriff des dinglichen Rechtes in Art 16 EuGVÜ - welche Auslegung gleichermaßen auch für Art 16 LGVÜ zu gelten hat - "Klagen, die darauf gerichtet sind, Umfang oder Bestand einer unbeweglichen Sache, das Eigentum …
RS0130598 Rechtssatz 25.11.2015Zivilrecht
Von Art 22 Nr 1 EuGVVO sind nur Klagen aus einem dinglichen Recht, nicht aber auch Klagen auf ein dingliches Recht erfasst. Das dingliche Recht muss den Klagsgrund und nicht das Klagsziel darstellen. Das dingliche Recht muss demnach bereits bestehen.
RS0130599 Rechtssatz 25.11.2015Zivilrecht
Art 5 Nr 1 EuGVVO umfasst nur verpflichtende, nicht aber auch verfügende Verträge. Für Klagen aus Verfügungsgeschäften steht dieser Zuständigkeitstatbestand daher nicht zur Verfügung. Dies gilt demnach für Verträge, mit denen Rechte übertragen, geändert, be …