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Entscheidung 8 Ob 43/19k×

Entscheidung 8 Ob 43/19k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0003046 Rechtssatz 26.09.1973Zivilrecht
Verteilt der Konkurskommissär den Erlös einer außergerichtlichen Verwertung einer auch mit Absonderungsrechten belasteten Sondermasse, so hat er hiebei die Verteilungsvorschriften der EO zu beachten. Er hat daher auch vor dem Verteilungsbeschluss eine mündl …
RS0003381 Rechtssatz 25.10.1967Zivilrecht
Bei außergerichtlicher Verwertung von Gegenständen einer besonderen Masse (Absonderungsrechte!) bleibt der Konkurskommissär für die Verteilung des Erlöses zuständig. Auf die Verteilung des Erlöses sind die Verteilungsvorschriften der EO anzuwenden. Die Reku …
RS0003444 Rechtssatz 05.06.1957Zivilrecht
Der Erfolg des von einem Gläubiger im Meistbotsverteilungsverfahren erhobenen Rekurses kommt nur dem anfechtenden Gläubiger zugute, nicht aber auch anderen Gläubigern, die die Anfechtung unterlassen haben.
RS0003679 Rechtssatz 10.04.1957Zivilrecht
Es liegt ein Zubehör der Liegenschaft vor, wenn ein Gegenstand dem wirtschaftlichen Zweck einer unbeweglichen Sache tatsächlich dient, dazu dauernd gewidmet ist und in eine entsprechende räumliche Verbindung mit der Liegenschaft gebracht ist, wobei der wirt …
RS0003685 Rechtssatz 10.04.1957Zivilrecht
Die Zubehöreigenschaft hört nicht nur auf, wenn die Hauptsache und die Nebensache untergehen, sondern auch dann, wenn die wirtschaftliche Dienstbestimmung aufhört, sei es, daß die Hauptsache ihren wirtschaftlichen Zweck ändert und ihr nun die Nebensache nic …
RS0003689 Rechtssatz 26.05.1959Zivilrecht
Zubehör im Sinne der §§ 294 - 297 ABGB sind körperliche Sachen, die, ohne Bestandteil des unbeweglichen Gutes zu sein, nach dem Gesetz oder dem Willen des Eigentümers zum anhaltenden Gebrauch der Hauptsache bestimmt sind und zu ihr in räumliche Beziehung ge …
RS0003705 Rechtssatz 27.11.1991Zivilrecht
Solange die Einheit von Unternehmenszubehör und Betriebsliegenschaft noch nicht endgültig - sei es durch Entfernung einzelner Zubehörstücke oder durch gänzliche Umwidmung der Liegenschaft oder den Wegfall der Absicht gemeinsamer Verwertung - weggefallen ist …
RS0003718 Rechtssatz 27.11.1991Zivilrecht
Die Zubehörswidmung des bisherigen Unternehmenszubehörs kann noch gegeben sein, auch wenn der lebende Betrieb schon stillgelegt ist, aber noch keine Widmung für einen anderen (neuen) Zweck erfolgte; sie kann noch für die Verwertungsphase fortdauern. Für den …
RS0003765 Rechtssatz 09.08.1961Zivilrecht
Zubehör einer Liegenschaft sind körperliche Sachen, die, ohne Bestandteil des unbeweglichen Gutes zu sein, nach dem Gesetz oder dem Willen des Eigentümers zum anhaltenden fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt sind und zu diesem Zwecke zur Hauptsach …
RS0003834 Rechtssatz 14.09.1983Zivilrecht
Der Erfolg eines Rekurses kommt jenen Beteiligten, die den Verteilungsbeschluss nicht angefochten haben, nicht zugute.