Rechtstracker.at
Entscheidung 8 Ob 59/10z×

Entscheidung 8 Ob 59/10z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0083301 Rechtssatz 14.03.1995Zivilrecht
Preisvereinbarungen, die im Anwendungsbereich des WGG vom Kostendeckungsprinzip des § 13 WGG abweichen, sind nur relativ, dh insoweit nichtig, als sie den Vertragspartner der gemeinnützigen Bauvereinigung benachteiligen. (Hier: nicht von vornherein als rech …
RS0083670 Rechtssatz 01.10.1985Zivilrecht
Nicht nur Wohnungseigentümer sondern auch Wohnungseigentumsbewerber können im Anwendungsbereich des § 22 WGG den Überprüfungsantrag stellen.
RS0115698 Rechtssatz 06.09.2001Zivilrecht
Tritt erst durch Vertragsübernahme ein Unternehmer einem Verbraucher als Vertragspartner gegenüber, dann können auch nachträglich dem Konsumentenschutzgesetz widersprechende Klauseln (hier: ein Aufrechnungsverbot) ex lege unwirksam werden. Ein allgemeines A …
RS0118032 Rechtssatz 08.04.2003Zivilrecht
Auch vor der WRN 1999 hatten die auf die Mieter und sonstigen Nutzungsberechtigten im Zug der Berechnung des Entgelts nach § 14 Abs 1 Z 2 WGG 1979 zu überwälzenden Zinsen für Fremdmittel "angemessen" im Sinn ihrer gesetzlichen Zulässigkeit zu sein. Die Einf …
RS0118033 Rechtssatz 08.04.2003Zivilrecht
Auch vor Inkrafttreten der WRN 1999 konnte eine "offensichtliche Unangemessenheit" von Zinsenvereinbarungen im außerstreitigen Verfahren gerichtlich geltend gemacht werden, weil die Z 6c des § 22 Abs 1 WGG 1979 idF WRN 1999 bereits zuvor durch Z 6 voll abge …
RS0118034 Rechtssatz 08.04.2003Zivilrecht
Die Angemessenheit im Sinn der gesetzlichen Zulässigkeit eines Zinssatzes ergibt sich auch aus generellen Normen wie etwa Wohnbauförderungsvorschriften.
RS0118035 Rechtssatz 08.04.2003Zivilrecht
Eine gemeinnützige Bauvereinigung war schon vor Inkrafttreten der Bestimmungen des § 23 Abs 1a und § 22 Abs 1 Z 6c WGG 1979 durch die WRN 1999 verpflichtet, bei laufenden Darlehensverträgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 6 Abs 2 WWFSG 1989 au …
RS0124336 Rechtssatz 19.11.2008Zivilrecht
§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG gilt auch für Dauerschuldverhältnisse. Zweck dieser Norm ist es, den Verbraucher vor überraschenden Preiserhöhungen zu schützen.
RS0127062 Rechtssatz 15.07.2011Zivilrecht
§ 21 Abs 4 WGG ist eine organisationsrechtliche Schutzbestimmung, die der gemeinnützigen Bauvereinigung die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben ermöglichen soll.
RS0127063 Rechtssatz 15.07.2011Zivilrecht
Während im Verhältnis zwischen der gemeinnützigen Bauvereinigung und ihren Nutzungsberechtigten die Entgeltbestimmungen des WGG unmittelbar anzuwenden sind, bezieht sich § 21 Abs 4 WGG auf die Grundsätze des WGG und die sich daraus ableitende Möglichkeit de …
RS0127064 Rechtssatz 15.07.2011Zivilrecht
Der von den Bestimmungen des WGG den Vertragspartnern einer gemeinnützigen Bauvereinigung gewährte Schutz (vgl insbesondere § 21 Abs 1 WGG) wurde durch die Bestimmung des § 21 Abs 4 WGG nicht verändert oder erweitert.