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Entscheidung 8 Ob 6/19v×

Entscheidung 8 Ob 6/19v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0107620 Rechtssatz 13.02.1997Zivilrecht
Eine Verfahrensergänzung durch das Berufungsgericht selbst ist vor allem dann geboten, wenn das Erstgericht Feststellungen, Erörterungen und Beweisaufnahmen zu punktuellen Fragen des Sachverhaltes unterließ, die in keinem untrennbaren Sachzusammenhang mit d …
RS0120319 Rechtssatz 19.10.2005Zivilrecht
Nach § 55 Abs 1 AußStrG 2005 ist das Rekursgericht grundsätzlich angehalten in der Sache selbst zu entscheiden. Eine Rückverweisung der Sache an das Gericht erster Instanz setzt voraus, dass dadurch der Verfahrensaufwand und die den Parteien erwachsenden Ko …
RS0130296 Rechtssatz 25.09.2015Zivilrecht
Die Bestellung des Sachwalters wird erst mit Rechtskraft des Bestellungsbeschlusses wirksam. Das Verfahren kann daher bis zu diesem Zeitpunkt gem § 122 Abs 1 AußStrG eingestellt werden; erst danach läge eine „Beendigung“ iSd § 128 Abs 1 AußStrG vor.
RS0132520 Rechtssatz 26.02.2019Zivilrecht
Dass die gerichtliche Erwachsenenvertretung nach Erledigung der übertragenen Angelegenheit einzuschränken oder zu beenden ist (§ 272 Abs 2 Satz 1 ABGB), hat den Sinn, die – vom Willen der vertretenen Person – unabhängige Stellvertretung nur solange und so w …
RS0132521 Rechtssatz 26.02.2019Zivilrecht
Wurde der Erwachsenenvertreter mit der Besorgung einer Art von Angelegenheiten betraut reicht es für eine Aufrechterhaltung der Erwachsenenvertretung, dass die Art von Angelegenheiten als solche weiterhin den Erwachsenenvertreter erfordert.