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Entscheidung 8 ObA 47/24f×

Entscheidung 8 ObA 47/24f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014457 Rechtssatz 14.05.1963Zivilrecht
Die Vorschrift des § 863 ABGB gilt grundsätzlich auch im Arbeitsrecht.
RS0027842 Rechtssatz 27.04.1988Zivilrecht
Bei der Behandlung der Angestellten ex contractu ist zwischen dem Arbeitsvertragsrecht, dem Kollektivvertragsrecht, dem Betriebsverfassungsrecht und dem Sozialversicherungsrecht zu unterscheiden. In arbeitsvertragsrechtlicher Hinsicht bewirkt zwar die Zuerk …
RS0051619 Rechtssatz 27.05.1986Zivilrecht
Nur die Verständigung des zuständigen Betriebsrates - also des Betriebsrates jenes Betriebes oder jener Arbeitnehmergruppe, dem (der) der Arbeitnehmer zur Zeit der Verständigung betriebsverfassungsrechtlich angehört - ist rechtswirksam. Sind in einem Betrie …
RS0106296 Rechtssatz 28.11.1996Zivilrecht
Mit einem Angestellten ex contractu kann die Einstufung in die Gehaltsordnung des Angestelltenkollektivvertrages auch schlüssig vereinbart werden.
RS0113369 Rechtssatz 15.03.2000Zivilrecht
In Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes der Bediensteten der Länder obliegt die Gesetzgebung und Vollziehung den Ländern nur, soweit die Bediensteten nicht in Betrieben tätig sind. Soweit sie in Betrieben tätig sind, wird der Arbeitnehmerschutz dem Bund …
RS0113481 Rechtssatz 13.04.2000Zivilrecht
Die Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Wahlverfahrens oder leitender Grundsätze des Wahlrechts stellt keinen absoluten Anfechtungsgrund dar. Es kommt nicht auf die abstrakte, sondern die im Einzelfall zu prüfende objektive Eignung des Fehlers, das Wah …
RS0117183 Rechtssatz 28.11.2002Zivilrecht
Ein Landeskrankenhaus ist ein Betrieb im Sinne des § 33 Abs 1 ArbVG, auf den die Betriebsverfassung anzuwenden ist.
RS0121025 Rechtssatz 12.07.2006Zivilrecht
Jede Ausgliederung aus dem Dienststellenverband der Landesverwaltung, die zu einer betrieblichen Struktur führt, beseitigt die Regelungsbefugnis des Landes für die innerbetriebliche Interessenvertretung im ausgegliederten Bereich. Sind daher Beamte oder Ver …
RS0135357 Rechtssatz 27.02.2025Zivilrecht
Dem Arbeitsverfassungsrecht ist ein Arbeitnehmertypus fremd, der weder der Gruppe der Arbeiter noch der der Angestellten zuzurechnen wäre. Sollten diese einschlägigen Definitionen im Arbeitsvertrags- bzw Individualarbeitsrecht (allenfalls auch in Kollektivv …