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Entscheidung 9 Ob 56/12v×

Entscheidung 9 Ob 56/12v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0047506 Rechtssatz 17.03.1993Zivilrecht
Der Mehraufwand des Unterhaltsschuldners für die Anschaffung erforderlicher Diätnahrung ist angemessen als Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage zu berücksichtigen. Hiebei sind einerseits die Einkommenssituation auf seiten des Unterhaltsverpflich …
RS0047590 Rechtssatz 02.05.1990Zivilrecht
Auch der geschiedene eheliche Vater darf Änderungen in seinen Lebensverhältnissen, die mit Einschränkungen seiner Unterhaltspflichtigen verbunden wären, nur insoweit vornehmen, als dies bei gleicher Sachlage ein pflichtbewusster Familienvater in aufrechter …
RS0085164 Rechtssatz 21.12.1995Zivilrecht
Transsexualismus kommt dann Krankheitswert zu, wenn die innere Spannung zwischen dem körperlichen Geschlecht und der seelischen Identifizierung mit dem anderen Geschlecht so ausgeprägt ist, dass nur durch die Beseitigung dieser Spannung schwere Symptome psy …
RS0085165 Rechtssatz 21.12.1995Zivilrecht
Ein krankheitsbedingter Mehraufwand, den der Unterhaltsschuldner zu tragen hat, verringert die Unterhaltsbemessungsgrundlage.
RS0102743 Rechtssatz 18.11.2003Zivilrecht
§ 4 Abs 1 Z 2 IVF-Fonds-Gesetz ist daher so zu verstehen, dass bei zumindest einem der beiden Partner die genannte Leistungszuständigkeit vorliegen muss. Dieses Ergebnis ermöglicht auch, dass jener Partner, der die gesamten Kosten für die In-vitro-Fertilisa …
RS0111045 Rechtssatz 24.11.1998Zivilrecht
Die Vornahme einer extrakorporalen Fertilisation (In-vitro-Fertilisation) zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bei einer sterilen Frau stellt keine Krankenbehandlung im Sinne des § 133 ASVG dar. Der regelwidrige Körperzustand einer sterilen Frau besteht …
RS0125432 Rechtssatz 07.03.2006Zivilrecht
Es gibt auf internationaler Ebene keinen Konsens bezüglich der Regulierung von In-vitro-Fertilisation oder der Verwendung von Embryonen, die zu diesem Zweck geschaffen wurden. Auch hinsichtlich des Zeitpunkts, bis zu dem die Zustimmung zur Verwendung geneti …
RS0126616 Rechtssatz 15.11.2007Zivilrecht
Art 12 MRK garantiert kein Recht auf Fortpflanzung. (S. H. u.a. gegen Österreich)
RS0128629 Rechtssatz 29.01.2013Zivilrecht
Auch wenn eine In-vitro-Fertilisation nicht vom Anspruch auf Krankenbehandlung nach der gesetzlichen Sozialversicherung umfasst ist, können deren Kosten (Selbstbehalte) die Unterhaltsbemessungsgrundlage mindern, soweit ein pflichtbewusster Elternteil diese …