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Entscheidung 9 Ob 88/10x×

Entscheidung 9 Ob 88/10x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0036785 Rechtssatz 25.08.1993Zivilrecht
Da Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte für österreichische Gerichtsentscheidungen keine Bindungswirkung entfalten, darf die Unterbrechung des anhängigen Amtshaftungsverfahrens nicht bis zur Erledigung des Verfahrens vor dem EGMR …
RS0037003 Rechtssatz 04.09.1952Zivilrecht
Ein Rekurs ist nur gegen die Entscheidung zulässig, womit ein Verfahren unterbrochen wird. Gegen einen die Unterbrechung abändernden Beschluss findet kein weiterer Rechtszug statt.
RS0037020 Rechtssatz 26.11.1980Zivilrecht
Die Verweigerung der Unterbrechung ist nur in jenen Fällen anfechtbar, in denen das Gericht über die Vorfrage nicht selbst entscheiden darf, sondern das Verfahren bis zur Entscheidung einer anderer Behörde unterbrechen muss. Liegt ein solcher Ausnahmefall n …
RS0037034 Rechtssatz 20.02.1973Zivilrecht
Die Vorschrift des § 192 Abs 2 ZPO, wonach die Abweisung eines Unterbrechungsantrages durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden kann, ist lediglich in jenen Fällen unanwendbar, in welchen das Gesetz eine Unterbrechung zwingend vorschreibt (hier § 9 Kr …
RS0037071 Rechtssatz 21.06.1966Zivilrecht
Die (vom Erstgericht ausgesprochene) Ablehnung eines Antrages auf Verfahrensunterbrechung ist nicht bloß mit einem abgesonderten Rechtsmittel nicht bekämpfbar, sondern überhaupt unanfechtbar. § 515 ZPO ist daher nicht anwendbar.
RS0043723 Rechtssatz 25.05.1976Zivilrecht
Die Bindung des OGH an die in seinem Aufhebungsbeschluss geäußerte Rechtsansicht fällt weg, wenn eine Änderung des zu beurteilenden Sachverhaltes oder der Rechtslage - auch im Falle einer zwischenzeitlichen Änderung der Rechtsprechung des OGH durch die Ents …
RS0043752 Rechtssatz 01.07.1976Zivilrecht
Der OGH ist zwar auch selbst an seine im Aufhebungsbeschluss ausgesprochene Rechtsansicht gebunden; dies hindert aber nicht die freie Prüfung neu hervorgekommener Sachverhalte, die im Aufhebungsbeschluss mangels damaliger Anhaltspunkte unerörtert geblieben …
RS0110172 Rechtssatz 19.05.1998Zivilrecht
Urteile und Beschlüsse ausländischer Gerichte können im Inland nur dann materielle Rechtskraft äußern, wenn sie kraft staatsvertraglicher Regelung im Inland entweder anerkannt oder vollstreckt werden können. Es bedarf also eines "Anerkennungsvertrags und (o …
RS0117940 Rechtssatz 21.08.2003Zivilrecht
An die Bestimmtheit ausländischer Exekutionstitel dürfen nicht dieselben Anforderungen wie an die inländischer Titel gestellt werden. Diese grundsätzliche Großzügigkeit bei der Vollstreckung ausländischer Titel kann aber keinesfalls so weit gehen, einem aus …
RS0126607 Rechtssatz 28.02.2011Zivilrecht
Liegen Versagungsgründe nach Art 34 und Art 35 EuGVVO nicht vor, sind behauptete verfahrensrechtliche Fehler einer ausländischen Entscheidung ebenso wie Fragen der Tatsachenfeststellung im Zweitstaat (Österreich) nicht zu überprüfen.