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Entscheidung 9 ObA 104/14f×

Entscheidung 9 ObA 104/14f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006044 Rechtssatz 16.01.1985Zivilrecht
Als bisherige Abgabestelle iSd § 8 Abs 1 ZustG ist jene Abgabestelle anzusehen, die nach Kenntnis der Partei vom Verfahren der Behörde als deren Abgabestelle bekannt ist. Wird die Änderung der Behörde nicht unverzüglich mitgeteilt, darf nur nach § 8 Abs 2 Z …
RS0006429 Rechtssatz 14.10.1992Zivilrecht
Die Wirksamkeit von Parteihandlungen darf in beschränktem Umfang von Bedingungen abhängig gemacht werden, wenn die Bedingung an in einem bereits eingeleiteten Verfahrensabschnitt eintretende Tatsachen oder Vorgänge geknüpft ist. So sind Eventualbegehren und …
RS0006997 Rechtssatz 07.07.1981Zivilrecht
Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist ist, dass die Zustellung rechtswirksam war; eine mangelhafte Zustellung setzt die Rechtsmittelfrist nicht in Gang (JBl 1970,263)
RS0037502 Rechtssatz 21.03.1974Zivilrecht
Bedingte Prozesshandlungen sind grundsätzlich dann zulässig, wenn die Bedingung in einem innerprozessualen Umstand oder Vorgang besteht und ihre Beachtung nicht dazu angetan ist, die Vorhersehbarkeit des weiteren Prozessablaufes für das Gericht oder den Pro …
RS0044035 Rechtssatz 27.05.1970Zivilrecht
Eine in Wahrheit abändernde Entscheidung des Rekursgerichts liegt auch dann vor, wenn in der Aufhebung des erstinstanzlichen Beschlusses zugleich auch die abschließende Entscheidung über die Unzulässigkeit oder die Unrichtigkeit der Entscheidung der ersten …
RS0044046 Rechtssatz 16.01.1930Zivilrecht
Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen einen formell als aufhebend, in Wirklichkeit aber als abändernd sich darstellenden rekursgerichtlichen Beschluss.
RS0115725 Rechtssatz 12.09.2001Zivilrecht
Ändert die Partei während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, die Abgabestelle, ohne dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen, und wird die Aufgabe der bisherigen Abgabestelle dem Gericht auch nicht auf andere Weise bekannt, so kann weiterhin an di …
RS0115726 Rechtssatz 12.09.2001Zivilrecht
Erlangt das Gericht von der Änderung der Abgabestelle keine Kenntnis, so ist ihm die - in § 8 Abs 2 ZustG vor Anordnung der Zustellung durch vorausgehenden Zustellversuch aufgetragene - Feststellung der nunmehrigen Abgabestelle regelmäßig schon deshalb nich …