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Entscheidung 9 ObA 43/16p×

Entscheidung 9 ObA 43/16p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0028651 Rechtssatz 01.07.1987Zivilrecht
Die Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers über seinen Gesundheitszustand dem Arbeitgeber gegenüber kommt nur zum Tragen, wenn die Arbeitsunfähigkeit oder die gesundheitliche Gefährdung durch Zuweisung einer anderen Tätigkeit im Rahmen der übernommenen arbeit …
RS0028663 Rechtssatz 01.07.1987Zivilrecht
Der Arbeitnehmer, der wegen Gefährdung seiner Gesundheit durch die von ihm zu verrichtende Arbeit aus dem Arbeitsverhältnis vorzeitig austreten will, ist verpflichtet, den Arbeitgeber vor Ausübung des Austrittsrechts auf seine Gesundheitsgefährdung aufmerks …
RS0028688 Rechtssatz 08.11.1977Zivilrecht
Die zum Austritt berechtigende Gefahr für die Gesundheit muss durch die Dienstleistung an sich gegeben sein, nicht etwa durch andere Umstände zB Aufregungen infolge Differenzen im Betrieb, Arbeiten außerhalb des Dienstverhältnisses und dergleichen.
RS0028773 Rechtssatz 23.09.1975Zivilrecht
Das Recht zum vorzeitigen Austritt besteht schon, wenn für den Arbeitnehmer durch die Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit seine Gesundheit gefährdet wäre. Dabei braucht ein Schaden noch nicht eingetreten zu sein; es genügt, wenn er bei Fortsetzung der Arbe …
RS0028813 Rechtssatz 06.12.1955Zivilrecht
Eine vorübergehende, durch Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit des Dienstnehmers bildet keinen wichtigen Austrittsgrund im Sinne des § 26 Z 1 AngG.
RS0060144 Rechtssatz 08.07.1993Zivilrecht
Die Arbeitsunfähigkeit oder Gesundheitsgefährdung, die den Arbeitnehmer zum Austritt berechtigt, muss eine dauernde sein. Die Einschränkung muss von so langer Dauer sein, dass nach den Umständen des Falles eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zum …
RS0101809 Rechtssatz 31.01.1996Zivilrecht
Der Arbeitnehmer hat den Beweis zu erbringen, dass er seine bisherige Tätigkeit beim Arbeitgeber ohne Schaden für seine Gesundheit nicht fortsetzen kann. Gelingt ihm dies, hat der Arbeitgeber zu behaupten und nachzuweisen, dass er dem Arbeitnehmer eine ande …
RS0121557 Rechtssatz 09.11.2006Zivilrecht
Die Berücksichtigung des Inhalts einer in den Feststellungen der Vorinstanzen - wenn auch ohne wörtliche Wiedergabe - enthaltenen Urkunde, deren Echtheit überdies zugestanden wurde, im Rahmen der rechtlichen Beurteilung erfordert nicht die amtswegige Durchf …
RS0125862 Rechtssatz 11.05.2010Zivilrecht
Für den Austrittsgrund der dauerhaften Gesundheitsgefährdung ist die Prognose maßgeblich, zukünftig das Dienstverhältnis nicht ohne Gesundheitsgefährdung fortsetzen zu können. Auch eine psychische Belastungssituation für den Dienstnehmer am Arbeitsplatz (hi …