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Entscheidung 9 ObA 80/14a×

Entscheidung 9 ObA 80/14a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006429 Rechtssatz 14.10.1992Zivilrecht
Die Wirksamkeit von Parteihandlungen darf in beschränktem Umfang von Bedingungen abhängig gemacht werden, wenn die Bedingung an in einem bereits eingeleiteten Verfahrensabschnitt eintretende Tatsachen oder Vorgänge geknüpft ist. So sind Eventualbegehren und …
RS0006445 Rechtssatz 30.07.1980Zivilrecht
Bedingte Prozesshandlungen gibt es ausnahmsweise dort, wo im Prozessrecht Anhaltspunkte für deren Zulässigkeit zu finden sind.
RS0018115 Rechtssatz 27.11.1979Zivilrecht
Gibt nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch die Gesamtheit der Arbeitnehmer durch ihr Verhalten eindeutig zu erkennen, dass sie sich an die Bestimmung einer unzulässigen Betriebsvereinbarung halten wolle, dann besteht kein Grund, an ihrer schlüssigen Unter …
RS0018811 Rechtssatz 15.06.1976Zivilrecht
Unvorhergesehene und erhebliche nachträgliche Erschwerung der geschuldeten Leistung kann einen wichtigen Grund für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses bilden.
RS0021616 Rechtssatz 29.03.1977Zivilrecht
Flugbegünstigung für Dienstnehmer der Austrian Airlines sind (während der Dauer des Karenzurlaubes ruhender) Entgeltbestandteil.
RS0037606 Rechtssatz 16.06.1964Zivilrecht
Die Stellung eines "Eventualbegehrens" für den Fall der Abweisung des gegen eine andere Person gerichteten Klagebegehrens ist unzulässig.
RS0039071 Rechtssatz 20.04.1993Zivilrecht
Das zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemachte Rechtsverhältnis muss eine unmittelbare rechtliche Wirkung auf die Rechtsstellung des Klägers ausüben, es muss also geeignet sein, die Beeinträchtigung der Rechtssphäre durch den Gegner zu beenden und ein …
RS0039177 Rechtssatz 19.02.1992Zivilrecht
Das Vorliegen des Feststellungsinteresses ist Voraussetzung für die Begründetheit des Feststellungsanspruches.
RS0039215 Rechtssatz 27.06.1978Zivilrecht
Die Feststellungsklage bedarf eines konkreten, aktuellen Anlasses, der zur Hintanhaltung einer nicht bloß vermeintlichen, sondern tatsächlichen und ernstlichen Gefährdung der Rechtslage des Klägers eine ehebaldige gerichtliche Entscheidung notwendig macht.
RS0039602 Rechtssatz 11.08.1993Zivilrecht
Bedingte Prozesshandlungen sind nur sehr eingeschränkt und nur dort zulässig, wo der Ablauf des Verfahrens bereits durch unbedingte Prozesshandlungen sichergestellt ist. Die Bezeichnung des Prozessgegners, gegen den die Klage gerichtet ist, kann nicht bedin …
RS0125481 Rechtssatz 16.10.2009Zivilrecht
Nach der neuen Rechtslage ist nicht nur das Rekursverfahren gegen die Zurückweisung einer Klage nach Streitanhängigkeit, sondern auch das Rekursverfahren gegen verfahrensbeendende und verfahrensgestaltende Beschlüsse wie etwa die Unterbrechung (anders bishe …
RS0126594 Rechtssatz 15.12.2010Zivilrecht
Der ERV-Zuschlag gemäß § 23a RATG gebührt nur für verfahrenseinleitende, nicht jedoch für fortgesetzte Schriftsätze, unter denen nicht nur Rechtsmittel, sondern auch weitere Rechtsmittelbeantwortungen zu verstehen sind.
RS0129992 Rechtssatz 25.02.2015Zivilrecht
Der Gesetzgeber verfolgte mit der Schaffung des Sonderkündigungsrechts gemäß § 31 Abs 7 ArbVG für den dort geregelten Fall der aufnehmenden Übernahme eines Betriebs oder Betriebsteils den Zweck, dem Erwerber die Möglichkeit zu geben, Pensionszusagen des Ver …