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Entscheidung Ds 2/15×

Entscheidung Ds 2/15

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0072820 Rechtssatz 02.05.1989Strafrecht
Die Suspendierung eines Richters gemäß § 146 RDG ist eine sichernde Maßnahme, für die das Vorliegen eines bloßen Verdachtes einer Dienstpflichtverletzung genügt. Es handelt sich um eine Entscheidung im Verdachtsbereich, die naturgemäß auch keine Vorwegnahme …
RS0072830 Rechtssatz 10.01.1991Strafrecht
Werden einem Disziplinarbeschuldigten mehrere disziplinäre Verfehlungen zur Last gelegt, so sind bei der Entscheidung, ob seine Suspendierung gemäß § 146 RDG geboten ist, alle diese Verfehlungen (nicht nur einzeln, sondern vor allem) in ihrem Zusammenhang z …
RS0072834 Rechtssatz 21.06.1991Strafrecht
Die Suspendierung eines Richters gemäß § 146 RDG ist eine sichernde Maßnahme, für die das Vorliegen eines bloßen Verdachtes einer Dienstpflichtverletzung genügt. Bei der Entscheidung darüber handelt es sich daher um eine solche im Verdachtsbereich, die natu …
RS0072840 Rechtssatz 23.06.1993Strafrecht
In einem Provisorialverfahren wie jenem nach § 146 RDG ist eine hauptverhandlungsähnliche Vernehmung des Beschuldigten und ein (abschließender) Vorbehalt von Erhebungsergebnissen nicht erforderlich. Unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs genügt eine …
RS0130537 Rechtssatz 08.01.2016Strafrecht
Eine Suspendierung nach § 146 Abs 1 RStDG ist unabhängig von der Einleitung eines Disziplinarverfahrens (§ 123 Abs 6 RStDG), was bereits daraus erhellt, dass § 123 Abs 1 und Abs 4 RStDG eine vorangegangene Vernehmung des Beschuldigten durch das Disziplinarg …
RS0130538 Rechtssatz 08.01.2016Strafrecht
Maßstab für eine Prüfung nach § 146 Abs 1 RStDG, ob eine Suspendierung im dienstlichen Interesse liegt oder zur Wahrung des Standesansehens erforderlich erscheint, ist ausschließlich die „Natur oder Schwere“ der zur Last gelegten Pflichtverletzung. Diszipli …