Rechtssatz RS0006394
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0006394
Geschäftszahl
2Ob143/51; 8Ob316/66 (8Ob317/66)
Entscheidungsdatum
15.11.1966
Rechtssatz
Wird in einer Einantwortungsurkunde, mit der der Nachlaß dem Vorerben eingeantwortet wird, die Beschränkung des Vorerben durch die fideikommissarische Substitution nicht ausgesprochen, so hat dies gleichwohl den Verlust der Rechte des Nacherben auch dann nicht zur Folge, wenn dieser die Erhebung eines Rechtsmittels gegen die Einantwortungsurkunde unterläßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0006394
Dokumentnummer
JJR_19510328_OGH0002_0020OB00143_5100000_001