Rechtssatz RS0010875
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010875
Geschäftszahl
4Ob551/78; 2Ob603/79; 5Ob666/80; 6Ob517/81; 1Ob658/81; 2Ob533/81; 7Ob632/83; 4Ob536/92; 10Ob347/97w; 3Ob84/02b; 6Ob208/13a
Entscheidungsdatum
09.10.2014
Rechtssatz
Die Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten sind unanwendbar, wenn der Vorbehaltsverkäufer der Weiterveräußerung des Vorbehaltsgutes zugestimmt hat.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 551/78
Entscheidungstext OGH 24.10.1978 4 Ob 551/78
EvBl 1979/33 S 97 = JBl 1979,594
- 2 Ob 603/79
Entscheidungstext OGH 22.01.1980 2 Ob 603/79
- 5 Ob 666/80
Entscheidungstext OGH 28.10.1980 5 Ob 666/80
- 6 Ob 517/81
Entscheidungstext OGH 13.07.1981 6 Ob 517/81
- 1 Ob 658/81
Entscheidungstext OGH 16.09.1981 1 Ob 658/81
Beisatz: Will der Vorbehaltseigentümer die Weiterveräußerung nur
unter der Bedingung gestatten, daß der Eigentumsvorbehalt dem
Erwerber überbunden wird, ist es seine Sache, seine Zustimmung von
einer entsprechenden Verpflichtung des Vorbehaltskäufers abhängig zu
machen; mangels einer solchen Abrede führt die mit Zustimmung des
Vorbehaltseigentümers vorgenommenen Veräußerung des Vorbehaltsgutes
zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes und damit zur Übertragung
freien Eigentums an den dritten Erwerber. (T1)
- 2 Ob 533/81
Entscheidungstext OGH 09.02.1982 2 Ob 533/81
Zweiter Rechtsgang zu 2 Ob 603/79
- 7 Ob 632/83
Entscheidungstext OGH 16.02.1984 7 Ob 632/83
Beisatz: Hier: Unzureichende Zustimmung anläßlich eines
Streckengeschäftes: Erstverkäufer erklärt bei der direkten Lieferung
an Letztkäufer, sich das Eigentums bis zur vollständigen Bezahlung
vorzubehalten. (T2) = JBl 1984,671 = RdW 1984,310
- 4 Ob 536/92
Entscheidungstext OGH 07.07.1992 4 Ob 536/92
Auch; Beisatz: Wurde aber die Verkaufsermächtigung ausnahmsweise
nicht erteilt oder hat sich der Vorbehaltskäufer nicht im Rahmen
seiner Verfügungsbefugnis gehalten, dann greift der Gutglaubensschutz
des § 366 Abs 1 HGB ein. (T3) = ÖBA 1993,156 ( Bollenberger )
- 10 Ob 347/97w
Entscheidungstext OGH 13.01.1998 10 Ob 347/97w
Vgl auch; Beisatz: Hier: Eigentümer hat die Sache (PKW) dem Mittelsmann zur (Weiter-)Veräußerung tatsächlich übergeben. (T4)
- 3 Ob 84/02b
Entscheidungstext OGH 19.09.2002 3 Ob 84/02b
Auch
- 6 Ob 208/13a
Entscheidungstext OGH 09.10.2014 6 Ob 208/13a
Auch; Beisatz: Erwirbt der Vorbehaltskäufer Waren zur Weiterveräußerung, so ist von einer schlüssigen Zustimmung des Vorbehaltsverkäufers zu einer vorbehaltlosen Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb auszugehen. (T5)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010875
Zuletzt aktualisiert am
13.11.2014
Dokumentnummer
JJR_19781024_OGH0002_0040OB00551_7800000_002