Rechtssatz RS0011257
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011257
Geschäftszahl
6Ob350/58; 5Ob157/65; 1Ob161/66; 4Ob555/67; 3Ob10/71
Entscheidungsdatum
03.02.1971
Rechtssatz
Unter Arglist, in welchem Fall allein von der Judikatur eine Anfechtung des Eigentumserwerbes nach erfolgter Verbücherung (§ 440 ABGB) zugelassen wird (SZ III 114, SZ X 82 ua) kann nicht schlechthin jede bewußte und gewollte Rechtsverwirklichung ohne Bedachtnahme auf Rechte anderer verstanden werden, sondern nur - worauf schon in Spr. 59 (alt) die Entscheidung abgestellt wurde - ein betrügerisches Vorgehen. Der im Vorkaufsrecht Verletzte handelt nicht arglistig in obigem Sinn, wenn er zur Durchsetzung seiner sich aus § 1079 ABGB ergebenden Ansprüche den Liegenschaftseigentümer, der schon an einen anderen verkauft hatte, veranlaßt, mit ihm noch einen Kaufvertrag abzuschließen, der dann die Grundlage der bücherlichen Eintragung wurde.Unter Arglist, in welchem Fall allein von der Judikatur eine Anfechtung des Eigentumserwerbes nach erfolgter Verbücherung (Paragraph 440, ABGB) zugelassen wird (SZ römisch drei 114, SZ römisch zehn 82 ua) kann nicht schlechthin jede bewußte und gewollte Rechtsverwirklichung ohne Bedachtnahme auf Rechte anderer verstanden werden, sondern nur - worauf schon in Spr. 59 (alt) die Entscheidung abgestellt wurde - ein betrügerisches Vorgehen. Der im Vorkaufsrecht Verletzte handelt nicht arglistig in obigem Sinn, wenn er zur Durchsetzung seiner sich aus Paragraph 1079, ABGB ergebenden Ansprüche den Liegenschaftseigentümer, der schon an einen anderen verkauft hatte, veranlaßt, mit ihm noch einen Kaufvertrag abzuschließen, der dann die Grundlage der bücherlichen Eintragung wurde.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 350/58
Entscheidungstext OGH 28.01.1959 6 Ob 350/58
Veröff: SZ 32/14
- 5 Ob 157/65
Entscheidungstext OGH 14.07.1965 5 Ob 157/65
nur: Arglist, in welchem Fall allein von der Judikatur eine Anfechtung des Eigentumserwerbes nach erfolgter Verbücherung (§ 440 ABGB) zugelassen wird (SZ III 114, SZ X 82 ua). (T1)
- 1 Ob 161/66
Entscheidungstext OGH 23.06.1966 1 Ob 161/66
nur T1
- 4 Ob 555/67
Entscheidungstext OGH 12.12.1967 4 Ob 555/67
nur: Unter Arglist, in welchem Fall allein von der Judikatur eine Anfechtung des Eigentumserwerbes nach erfolgter Verbücherung (§ 440 ABGB) zugelassen wird (SZ III 114, SZ X 82 ua) kann nicht schlechthin jede bewußte und gewollte Rechtsverwirklichung ohne
Bedachtnahme auf Rechte anderer verstanden werden, sondern nur - worauf schon in Spr. 59 (alt) die Entscheidung abgestellt wurde - ein betrügerisches Vorgehen. (T2)
- 3 Ob 10/71
Entscheidungstext OGH 03.02.1971 3 Ob 10/71
nur T2; Veröff: SZ 44/10 = EvBl 1971/250 S 462
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0011257
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2018
Dokumentnummer
JJR_19590128_OGH0002_0060OB00350_5800000_001