Rechtssatz RS0011696
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011696
Entscheidungsdatum
11.11.2025
Rechtssatz
Die Ersitzung einer Weg-Servitut erstreckt sich auch auf unselbständige Teilflächen, die dem dienenden Grundstück innerhalb der Ersitzungszeit aus dem öffentlichen Gut infolge Verlegung der dem Gemeingebrauch gewidmeten Straße, zu der der Weg stets führte, zugeschrieben wurden.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 718/81
Entscheidungstext OGH 17.02.1982 1 Ob 718/81
Veröff: MietSlg 34056
- 1 Ob 516/96
Entscheidungstext OGH 04.06.1996 1 Ob 516/96
Vgl
- 1 Ob 512/96
Entscheidungstext OGH 22.08.1996 1 Ob 512/96
Vgl; Beisatz: Eine Ersitzung ist an einzelnen Grundstücken eines Grundbuchkörpers oder an einer bestimmten Teilfläche eines Grundstücks möglich, soferne diese Grundstücke noch nicht im Grenzkataster eingetragen sind (vgl RZ 1959, 194). (T1)
Veröff: SZ 69/187
- 7 Ob 226/01p
Entscheidungstext OGH 07.12.2001 7 Ob 226/01p
Auch; nur: Die Ersitzung erstreckt sich auch auf unselbständige Teilflächen. (T2)
Beisatz: Ausgenommen davon sind nach § 50 VermG jene Teile von Grundstücken, die bereits im Grenzkataster enthalten sind. (T3)
- 2 Ob 11/10x
Entscheidungstext OGH 11.11.2010 2 Ob 11/10x
Auch; nur T2; Beis wie T3
Veröff: SZ 2010/142
- 9 Ob 52/13g
Entscheidungstext OGH 27.09.2013 9 Ob 52/13g
Auch; nur T2; Beis wie T3; Beisatz: Es soll verhindert werden, dass die durch exakte Vermessung ermittelten und im Grenzkataster erfassten Abmessungen der Grundstücke, auf die sich die bücherlichen Rechte beziehen, nachträglich durch eine Ersitzung von Grundstücksteilen unrichtig werden. (T4)
- 8 Ob 70/14y
Entscheidungstext OGH 25.08.2014 8 Ob 70/14y
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Anerkannt ist, dass das Eigentum auch an einer bestimmten Teilfläche eines Grundstücks ersessen werden kann. Ausgenommen davon sind nach § 50 VermG lediglich jene Teile von Grundstücken, die bereits im Grenzkataster eingetragen sind. (T5)
Beisatz: Es kann Allein- oder Miteigentum an einem gesamten fremden Grundstück oder an einer Teilfläche davon ersessen werden, wobei das ersessene Grundstück im Allein- oder im Miteigentum stehen kann. (T6)
- 1 Ob 137/14z
Entscheidungstext OGH 22.10.2014 1 Ob 137/14z
Beis wie T1
- 4 Ob 115/24a
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 11.04.2025 4 Ob 115/24a
vgl; Beisatz nur wie T1; Beisatz nur wie T2
- 1 Ob 130/25m
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 11.11.2025 1 Ob 130/25m
Beisatz wie T1; Beisatz wie T5
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011696
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2025
Dokumentnummer
JJR_19820217_OGH0002_0010OB00718_8100000_001