Rechtssatz RS0014148
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014148
Entscheidungsdatum
20.09.2023
Rechtssatz
Rechnungen sind schon ihrer kaufmännischen Funktion nach nicht dazu bestimmt, Anbote eines Vertragspartners auf Änderung eines bereits abgeschlossenen Vertrages aufzunehmen. Der Hinweis auf AGB allein in Rechnungen ist selbst bei häufiger Wiederholung wirkungslos und bedarf keines Widerspruches.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 656/82
Entscheidungstext OGH 07.07.1982 1 Ob 656/82
Veröff: SZ 55/106
- 1 Ob 579/82
Entscheidungstext OGH 22.09.1982 1 Ob 579/82
Beisatz: Gilt ebenso bei einem Gegenschein. (T1) Veröff: SZ 55/134
- 2 Ob 606/84
Entscheidungstext OGH 09.10.1984 2 Ob 606/84
Beisatz: auch: Lieferschein. Einem Lieferschein kommt daher auch unter Vollkaufleuten nicht ohne weiteres die Bedeutung eines Vertragsantrages zu. (T2) Veröff: RdW 1985, 244 = ZVR 1985/86 S 148 = JBl 1986,248 ( zust. Huber, JBl 1986,227 )
- 1 Ob 533/94
Entscheidungstext OGH 11.03.1994 1 Ob 533/94
Beisatz: Bei vertragsändernden AGB, deren vorherige Bekanntgabe der Verwender unterließ, entfällt dessen Schutzwürdigkeit (siehe SZ 55/106). (T3)
- 1 Ob 547/94
Entscheidungstext OGH 19.04.1994 1 Ob 547/94
Auch; nur: Rechnungen sind schon ihrer kaufmännischen Funktion nach nicht dazu bestimmt, Anbote eines Vertragspartners auf Änderung eines bereits abgeschlossenen Vertrages aufzunehmen. (T4) Beis wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Ohne Vorliegen besonderer Umstände, zum Beispiel einer dauernden Geschäftsverbindung, sind in Lieferscheinen enthaltene Vertragsanbote wirkungslos und bedürfen auch keiner Zurückweisung oder Durchstreichung. (T5)
- 1 Ob 278/98h
Entscheidungstext OGH 22.10.1999 1 Ob 278/98h
nur T4; Beisatz: Lieferscheinen und Rechnungen kommt auch unter Vollkaufleuten nicht ohneweiteres die Bedeutung eines Vertragsantrags zu. (T6)
- 9 ObA 81/04h
Entscheidungstext OGH 15.09.2004 9 ObA 81/04h
Vgl auch; Beisatz: Hier: Übernahmeschein. (T7)
- 1 Ob 94/04m
Entscheidungstext OGH 14.12.2004 1 Ob 94/04m
Auch; Beisatz: Die Anführung von Incoterms lediglich in Rechnungen beziehungsweise in Auftragsbestätigungen rechtfertigen die Annahme einer vertraglichen Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht. (T8)
- 4 Ob 59/08t
Entscheidungstext OGH 20.05.2008 4 Ob 59/08t
Auch; Beis wie T5; Beisatz: Lieferscheine, ebenso wie Rechnungen und Gegenscheine, sind schon ihrer verkehrsüblichen Funktion nach nicht dazu bestimmt, Anbote eines Partners auf Abänderung eines bereits abgeschlossenen Vertrags aufzunehmen. (T9)
- 1 Ob 214/22k
Entscheidungstext OGH 20.09.2023 1 Ob 214/22k
Beisatz wie T6; Beisatz wie T9
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0014148
Zuletzt aktualisiert am
21.11.2023
Dokumentnummer
JJR_19820707_OGH0002_0010OB00656_8200000_001