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Rechtssatz RS0014148×

Rechtssatz RS0014148

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0014148

Entscheidungsdatum

20.09.2023

Rechtssatz

Rechnungen sind schon ihrer kaufmännischen Funktion nach nicht dazu bestimmt, Anbote eines Vertragspartners auf Änderung eines bereits abgeschlossenen Vertrages aufzunehmen. Der Hinweis auf AGB allein in Rechnungen ist selbst bei häufiger Wiederholung wirkungslos und bedarf keines Widerspruches.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 656/82
    Entscheidungstext OGH 07.07.1982 1 Ob 656/82
    Veröff: SZ 55/106
  • 1 Ob 579/82
    Entscheidungstext OGH 22.09.1982 1 Ob 579/82
    Beisatz: Gilt ebenso bei einem Gegenschein. (T1) Veröff: SZ 55/134
  • 2 Ob 606/84
    Entscheidungstext OGH 09.10.1984 2 Ob 606/84
    Beisatz: auch: Lieferschein. Einem Lieferschein kommt daher auch unter Vollkaufleuten nicht ohne weiteres die Bedeutung eines Vertragsantrages zu. (T2) Veröff: RdW 1985, 244 = ZVR 1985/86 S 148 = JBl 1986,248 ( zust. Huber, JBl 1986,227 )
  • 1 Ob 533/94
    Entscheidungstext OGH 11.03.1994 1 Ob 533/94
    Beisatz: Bei vertragsändernden AGB, deren vorherige Bekanntgabe der Verwender unterließ, entfällt dessen Schutzwürdigkeit (siehe SZ 55/106). (T3)
  • 1 Ob 547/94
    Entscheidungstext OGH 19.04.1994 1 Ob 547/94
    Auch; nur: Rechnungen sind schon ihrer kaufmännischen Funktion nach nicht dazu bestimmt, Anbote eines Vertragspartners auf Änderung eines bereits abgeschlossenen Vertrages aufzunehmen. (T4) Beis wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Ohne Vorliegen besonderer Umstände, zum Beispiel einer dauernden Geschäftsverbindung, sind in Lieferscheinen enthaltene Vertragsanbote wirkungslos und bedürfen auch keiner Zurückweisung oder Durchstreichung. (T5)
  • 1 Ob 278/98h
    Entscheidungstext OGH 22.10.1999 1 Ob 278/98h
    nur T4; Beisatz: Lieferscheinen und Rechnungen kommt auch unter Vollkaufleuten nicht ohneweiteres die Bedeutung eines Vertragsantrags zu. (T6)
  • 9 ObA 81/04h
    Entscheidungstext OGH 15.09.2004 9 ObA 81/04h
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Übernahmeschein. (T7)
  • 1 Ob 94/04m
    Entscheidungstext OGH 14.12.2004 1 Ob 94/04m
    Auch; Beisatz: Die Anführung von Incoterms lediglich in Rechnungen beziehungsweise in Auftragsbestätigungen rechtfertigen die Annahme einer vertraglichen Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht. (T8)
  • 4 Ob 59/08t
    Entscheidungstext OGH 20.05.2008 4 Ob 59/08t
    Auch; Beis wie T5; Beisatz: Lieferscheine, ebenso wie Rechnungen und Gegenscheine, sind schon ihrer verkehrsüblichen Funktion nach nicht dazu bestimmt, Anbote eines Partners auf Abänderung eines bereits abgeschlossenen Vertrags aufzunehmen. (T9)
  • 1 Ob 214/22k
    Entscheidungstext OGH 20.09.2023 1 Ob 214/22k
    Beisatz wie T6; Beisatz wie T9

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0014148

Im RIS seit

07.07.1982

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2023

Dokumentnummer

JJR_19820707_OGH0002_0010OB00656_8200000_001