Rechtssatz RS0014923
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014923
Entscheidungsdatum
24.02.1987
Rechtssatz
Denjenigen, der sich beruflich mit der Abhaltung von Kursen zur Ausbildung von Handelsvertretern befaßt und in ankündigenden Postwurfsendungen ein höheres Einkommen nach Besuch des Kurses durch "Erfolgsgarantie" in Aussicht stellt, trifft die vorvertragliche Pflicht, einen Interessenten über seine grundsätzliche Eignung zum erfolgreichen Besuch des Kurses und zur Ausübung des angestrebten Berufes zu testen und zu beraten; ein abgeschlossener Vertrag kann allenfalls wegen vom Anbotsteller veranlaßten Irrtums angefochten werden; eine Berufung auf ein Nichtvorhandensein der Geschäftsgrundlage kommt nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 243/75
Entscheidungstext OGH 03.02.1976 5 Ob 243/75
Veröff: EvBl 1976/193 S 398 = SZ 49/13
- 5 Ob 523/87
Entscheidungstext OGH 24.02.1987 5 Ob 523/87
Veröff: JBl 1987,521
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0014923
Dokumentnummer
JJR_19760203_OGH0002_0050OB00243_7500000_002