Rechtssatz RS0015527
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0015527
Entscheidungsdatum
19.05.2015
Norm
ABGB §825 B
ABGB Übersichtskarte F §833
ABGB §1090
Rechtssatz
Wenn von einem Doppelhaus das eine verkauft wird, entsteht hinsichtlich der auf beiden Häusern aufgebauten ungeteilt gebliebenen Wohnungseinheit zwischen Verkäufer und Käufer eine nach §§ 825 ff ABGB zu beurteilende Rechtsgemeinschaft.Wenn von einem Doppelhaus das eine verkauft wird, entsteht hinsichtlich der auf beiden Häusern aufgebauten ungeteilt gebliebenen Wohnungseinheit zwischen Verkäufer und Käufer eine nach Paragraphen 825, ff ABGB zu beurteilende Rechtsgemeinschaft.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 209/55
Entscheidungstext OGH 25.05.1955 2 Ob 209/55
Veröff: SZ 28/141 = JBl 1955/22 S 575
- 2 Ob 65/56
Entscheidungstext OGH 22.02.1956 2 Ob 65/56
Zweiter Rechtsgang zu 2 Ob 209/55; Beisatz: Kündigung nach § 19 Abs 6 MietG wegen dieses Verkaufes. (T1)
- 5 Ob 102/01p
Entscheidungstext OGH 15.05.2001 5 Ob 102/01p
Auch; Beisatz: Durch Einzelrechtsnachfolge hinsichtlich eines Teils des Objekts, in dem ein Bestandgegenstand liegt, kommt es zu einer Personenmehrheit auf Bestandgeberseite. In welcher Form diese Bestandgebermehrheit rechtlich organisiert ist und nach welchen Regeln hiebei vorzugehen ist, richtet sich danach, ob ein einheitliches Bestandverhältnis betroffen ist oder nicht. (T2) Beisatz: Der Erwerber der Bestandsache tritt gemäß § 1120 ABGB in das Vertragsverhältnis ein. (T3)
- 9 Ob 66/14t
Entscheidungstext OGH 29.10.2014 9 Ob 66/14t
Vgl auch; Beis wie T2; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Veräußerung eines Teils einer verpachteten Liegenschaft (Wiese). Einzelrechtsnachfolge der Käuferin dergestalt, dass diese nunmehr zusammen mit dem Veräußerer als Bestandgeber eine Rechtsgemeinschaft im Sinn der §§ 833 ff ABGB bildet. (T4)
- 4 Ob 83/15g
Entscheidungstext OGH 19.05.2015 4 Ob 83/15g
Auch; Beis wie T2; Beis wie T4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015527
Zuletzt aktualisiert am
22.07.2015
Dokumentnummer
JJR_19550525_OGH0002_0020OB00209_5500000_001