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Entscheidung 4 Ob 83/15g×

Entscheidung 4 Ob 83/15g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014302 Rechtssatz 25.02.1959Zivilrecht
Der Grundsatz, dass die Überlassung weitere Räume an den Mieter während des Bestandverhältnisses im Zweifel nicht als Prekarium, sondern als Ausdehnung des Mietvertrages anzusehen ist, gilt auch hinsichtlich der Überlassung eines Teiles des Hausgartens zur …
RS0014305 Rechtssatz 10.05.1973Zivilrecht
Die Überlassung weiterer Räume zur Benützung während der Dauer des Bestandverhältnisses ist als Ausdehnung des Mietvertrages und nicht als Prekarium anzusehen, wenn sich der Vermieter nicht den jederzeitigen Widerruf ausbedungen hat. (hier: Gartenfläche zur …
RS0014368 Rechtssatz 31.10.1991Zivilrecht
Ob ein Bestandobjekt eine wirtschaftliche Einheit bilden soll und daher als einheitlich anzusehen ist, bzw. ob mehrere in einem Vertrag in Bestand gegebene Sachen eine einheitliche Bestandsache bilden, hängt in erster Linie vom Parteiwillen ab. Objektive Ge …
RS0014425 Rechtssatz 07.09.1955Zivilrecht
Wenn der Hausverwalter des Vermieters durch 10 Jahre ohne Beanstandung hingenommen hat, dass die Mieter eines Wohnhauses im Garten eine Holzhütte aufgestellt haben und Holz auch außerhalb der Holzablage lagern und im Hausflur einen großen Kasten abgestellt …
RS0015527 Rechtssatz 25.05.1955Zivilrecht
Wenn von einem Doppelhaus das eine verkauft wird, entsteht hinsichtlich der auf beiden Häusern aufgebauten ungeteilt gebliebenen Wohnungseinheit zwischen Verkäufer und Käufer eine nach §§ 825 ff ABGB zu beurteilende Rechtsgemeinschaft.
RS0019200 Rechtssatz 14.10.1966Zivilrecht
Bittleihe wird nicht vermutet.
RS0020298 Rechtssatz 05.12.1951Zivilrecht
Wenn Räume, auf die das Mietengesetz anzuwenden ist, zusammen mit mieterschutzfreien Räumen in einem einheitlichen Mietvertrag vermietet werden, kann der Vermieter den einheitlichen Mietvertrag hinsichtlich aller Räume nur aus wichtigen Gründen kündigen.
RS0020338 Rechtssatz 06.11.1954Zivilrecht
Zur Abgrenzung von Miete und Pacht.
RS0020405 Rechtssatz 20.02.1986Zivilrecht
Ob ein Bestandobjekt eine wirtschaftliche Einheit bildet (bilden soll) und daher als einheitlich anzusehen ist, beziehungsweise, ob mehrere in einem Vertrag in Bestand gegebene Sachen eine einheitliche Bestandsache bilden, hängt in erster Linie vom Parteiwi …
RS0020548 Rechtssatz 28.01.1959Zivilrecht
Dem Mieter steht das Recht auf Anbringung von Firmentafeln, geschäftlichen Ankündigungen und dergleichen an der Außenfläche der von ihm gemieteten Räume ohne weiteres zu, sofern das Haus nicht verunziert wird und andere Mieter nicht belästigt werden. Die An …
RS0020886 Rechtssatz 03.02.1994Zivilrecht
Eine Teilkündigung, bei der Teile des Bestandverhältnisses aufrechterhalten werden sollen, ist eine Abänderung des Bestandvertrages, die grundsätzlich nicht durch einseitige Willenserklärung bewirkt werden kann. Sie ist daher - abgesehen von einer ausdrückl …
RS0020922 Rechtssatz 11.07.1979Zivilrecht
Der Bestandgeber muß die Mitbenützung von Zubehör - das sind außerhalb des eigentlichen Bestandobjektes gelegene, allgemein zugängliche Teile der Liegenschaft - durch den Bestandnehmer mangels einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung insoweit dulden, als …
RS0021208 Rechtssatz 17.11.1993Zivilrecht
§ 1120 ABGB sieht - bei Rechtsbesitz des Bestandnehmers und Einzelrechtsnachfolge auf der Bestandgeberseite - eine vom Willen der Beteiligten unabhängige, kraft Gesetzes wirksam werdende Übernahme des Bestandvertrages durch den Erwerber des Bestandgegenstan …
RS0025832 Rechtssatz 29.05.1959Zivilrecht
Der rechtskräftige Entzug der baubehördlichen Benützungsbewilligung für das ganze Bestandobjekt gilt als ein Fall seines Unterganges und bewirkt von selbst Auflösung des Vertrages (wie 6 Ob 10/59). Wird das Bestandobjekt nur zum Teil zerstört bzw wird die B …
RS0026191 Rechtssatz 01.06.1960Zivilrecht
Der Erwerber einer vermieteten oder verpachteten Sache tritt an Stelle des Veräußerers in das Bestandverhältnis ein. Soferne er Eigentümer eines abgesondert benützbaren körperlichen Teiles der Bestandsache wird, erstreckt sich der Rechtsübergang nur auf die …
RS0066975 Rechtssatz 29.01.1954Zivilrecht
Auf die Miete eines Grundstückes, auf dem vom Bestandnehmer mit Zustimmung des Vermieters eine Wohnzwecken dienende, festgemauerte Baulichkeit errichtet wurde, ist das Mietengesetz anzuwenden. Das Bestandverhältnis unterliegt als einheitlicher Vertrag hinsi …
RS0069454 Rechtssatz 11.12.1984Zivilrecht
Für eine analoge Anwendung der Kündigungsschutzbestimmungen des MRG auf ein Superädifikat, das seinem Charakter nach nicht auf Dauer errichtet wird, reicht die den Vertragszweck bildende Parteienabsicht einer (relativ) dauernden Nutzung zu Geschäftszwecken …
RS0112360 Rechtssatz 10.09.1998Zivilrecht
Gegen den benachbarten Grundeigentümer kann mit der actio negatoria vorgegangen und die Feststellung begehrt werden, dass die behauptete Servitut nicht bestehe. Eine solche Feststellungsklage bedarf nicht der Behauptung eines Feststellungsinteresses. Die Fe …