Rechtssatz RS0017616
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017616
Entscheidungsdatum
22.12.2004
Rechtssatz
Lieferung "frei Haus" enthält eine Vereinbarung der Streitteile im Sinne des § 905 Abs 1 ABGB über den Ort, an dem die Klägerin ihre Verkäuferpflicht zu erfüllen hat.Lieferung "frei Haus" enthält eine Vereinbarung der Streitteile im Sinne des Paragraph 905, Absatz eins, ABGB über den Ort, an dem die Klägerin ihre Verkäuferpflicht zu erfüllen hat.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 690/80
Entscheidungstext OGH 27.11.1980 7 Ob 690/80
Veröff: SZ 53/162
- 4 Ob 1511/95
Entscheidungstext OGH 31.01.1995 4 Ob 1511/95
- 2 Ob 208/98x
Entscheidungstext OGH 10.09.1998 2 Ob 208/98x
Vgl; Beisatz: Wird ein Lieferort im Sinne des Art 31 UN-Kaufrechtsübk vertraglich vereinbart, so handelt es sich hiebei regelmäßig um Fragen der Transportkosten, der Liefermodalitäten und der Gefahrtragung, die mit Gerichtsstandfragen zu verbinden nicht sachgemäß ist; dies gilt vor allem dann, wenn eine Klausel einen Lieferort festlegt, der weder mit dem Ort der Niederlassung des Verkäufers noch des Käufers identisch ist. (T2)
- 2 Ob 221/98h
Entscheidungstext OGH 10.09.1998 2 Ob 221/98h
Vgl; Beisatz: Ob die Parteien durch eine Klausel, die den Lieferort festlegt, zugleich auch einen Gerichtsstand des Erfüllungsorts im Sinne des Art 5 Nr 1 LGVÜ an diesem Ort begründen wollen, ist Auslegungsfrage. Klauseln, nach denen die Lieferpflicht in der Versendung der Ware besteht, können aber keinen Gerichtsstand am Bestimmungsort begründen. (T1) Veröff: SZ 71/143
- 2 Nd 505/99
Entscheidungstext OGH 04.06.1999 2 Nd 505/99
Vgl auch; Beis wie T1 nur: Ob die Parteien durch eine Klausel, die den Lieferort festlegt, zugleich auch einen Gerichtsstand des Erfüllungsorts im Sinne des Art 5 Nr 1 LGVÜ an diesem Ort begründen wollen, ist Auslegungsfrage. (T3)
- 8 Ob 239/02h
Entscheidungstext OGH 23.01.2003 8 Ob 239/02h
Vgl auch; Beis wie T3; Beisatz: Auslegung im Einzelfall irrevisibel; außer unvertretbar. (T4)
- 4 Ob 147/03a
Entscheidungstext OGH 16.12.2003 4 Ob 147/03a
Vgl; Beis wie T3
- 5 Ob 313/03w
Entscheidungstext OGH 29.03.2004 5 Ob 313/03w
Vgl aber; Beisatz: Aus der Vereinbarung der Lieferung "Frei Haus" lässt sich die Vereinbarung eines Erfüllungsortes (schon gar nicht für die Kaufpreisschuld) nicht festlegen. Es handelt sich regelmäßig um eine Vereinbarung über die Tragung der Transportkosten, der Liefermodalitäten und der Gefahrtragung, die mit Gerichtsstandsfragen nicht sachgemäß zu verbinden sind. (T5)
- 7 Ob 203/04k
Entscheidungstext OGH 22.12.2004 7 Ob 203/04k
Vgl auch; Beis wie T3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0017616
Dokumentnummer
JJR_19801127_OGH0002_0070OB00690_8000000_002