Rechtssatz RS0019294
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019294
Entscheidungsdatum
18.04.2012
Rechtssatz
Auf den Vertrag über die Garagierung von Kraftfahrzeugen in einer Parkgarage sind auch bei anonymer Einfahrt und Ausfahrt durch automatengesteuerte Schranken die Bestimmungen der §§ 970 ff ABGB anzuwenden, wenn deren Geltung nicht ausdrücklich im Garagierungsvertrag, der durch Entnahme des Parkscheins aus dem hiefür vorgesehenen Automaten zustande kommt, ausgeschlossen wird; die Abbedingung der Geltung der §§ 970 ff ABGB muß durch Aufdruck auf den Parkschein selbst - und nicht bloß durch einen Anschlag (§ 970 a ABGB) - erfolgen (siehe Akt).Auf den Vertrag über die Garagierung von Kraftfahrzeugen in einer Parkgarage sind auch bei anonymer Einfahrt und Ausfahrt durch automatengesteuerte Schranken die Bestimmungen der Paragraphen 970, ff ABGB anzuwenden, wenn deren Geltung nicht ausdrücklich im Garagierungsvertrag, der durch Entnahme des Parkscheins aus dem hiefür vorgesehenen Automaten zustande kommt, ausgeschlossen wird; die Abbedingung der Geltung der Paragraphen 970, ff ABGB muß durch Aufdruck auf den Parkschein selbst - und nicht bloß durch einen Anschlag (Paragraph 970, a ABGB) - erfolgen (siehe Akt).
Entscheidungstexte
- 1 Ob 738/81
Entscheidungstext OGH 02.12.1981 1 Ob 738/81
Veröff: JBl 1982,537 = ZVR 1983/105 S 17 = SZ 54/181
- 1 Ob 827/81
Entscheidungstext OGH 21.04.1982 1 Ob 827/81
Veröff: EvBl 1982/171 S 550 = SZ 55/52 = MietSlg 34143 = MietSlg 34719(13)
- 4 Ob 522/95
Entscheidungstext OGH 25.04.1995 4 Ob 522/95
Abweichend; Beisatz: Der Garagen - Kurzparkvertrag ist ein reiner Mietvertrag; die Anwendung der §§ 970 ff ABGB entfällt. (T1) Veröff: SZ 68/79
- 3 Ob 34/12i
Entscheidungstext OGH 18.04.2012 3 Ob 34/12i
Vgl; Beisatz: Hier: Ein beim Garagierungsvertrag möglicher Ausschluss der nachgiebigen §§ 970 ff ABGB zugunsten des Beklagten wurde nicht behauptet. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0019294
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2012
Dokumentnummer
JJR_19811202_OGH0002_0010OB00738_8100000_005