Rechtssatz RS0019637
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019637
Entscheidungsdatum
22.02.2006
Rechtssatz
Dass der "Bevollmächtigungsvertrag" nach §§ 1002 ff ABGB nur die "Besorgung von Geschäften" und damit eine im Abschluss von Rechtsgeschäften oder im sonstigen Rechtshandlungen bestehende, Dienste rein tatsächlicher Art nicht umfassende Tätigkeit zum Gegenstand hat, bedeutet nicht, dass § 1014 ABGB nur auf solche Arbeitsverhältnisse angewendet werden könnte, bei denen dem Arbeitnehmer auch eine "Geschäftsbesorgung" im Sinne des § 1002 ABGB übertragen worden ist.Dass der "Bevollmächtigungsvertrag" nach Paragraphen 1002, ff ABGB nur die "Besorgung von Geschäften" und damit eine im Abschluss von Rechtsgeschäften oder im sonstigen Rechtshandlungen bestehende, Dienste rein tatsächlicher Art nicht umfassende Tätigkeit zum Gegenstand hat, bedeutet nicht, dass Paragraph 1014, ABGB nur auf solche Arbeitsverhältnisse angewendet werden könnte, bei denen dem Arbeitnehmer auch eine "Geschäftsbesorgung" im Sinne des Paragraph 1002, ABGB übertragen worden ist.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 35/82
Entscheidungstext OGH 31.05.1983 4 Ob 35/82
Veröff: SZ 56/86 = DRdA 1984/1 S 32 (hiezu Jaboregg) = EvBl 1983/154 S 92 = Arb 10268 = JBl 1984,391 = ZAS 1985,14; vgl hiezu Ch Klein, Der dienstbedingte Sachschaden des Arbeitnehmers, DRdA 83,347; hiezu zustimmenden Hanreich, Schadenersatzanspruch aus der Verwendung des eigenen Kraftfahrzeuges bei dem Auftraggeber oder Arbeitgeber, JBl 1984/361; hiezu Schrank, Betriebsrisiko und arbeitsrechtliche Wertordnung, ZAS 1985,8
- 9 ObA 111/89
Entscheidungstext OGH 12.07.1989 9 ObA 111/89
Veröff: ZAS 1990/15 S 134 = Arb 10814 = SZ 62/134; hiezu Schima RdW 1990,345
- 9 ObA 222/90
Entscheidungstext OGH 07.11.1990 9 ObA 222/90
Auch
- 9 ObA 142/05f
Entscheidungstext OGH 22.02.2006 9 ObA 142/05f
Auch; Beisatz: Das in § 1014 ABGB zum Ausdruck kommende allgemeine Prinzip des Anspruchs auf Auslagenersatz im Fall einer aufgetragenen Tätigkeit lässt nach ständiger Rechtsprechung eine analoge Anwendung dieser Bestimmung auf Arbeitsverträge sachgerecht erscheinen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Arbeitsvertrag zu einer Geschäftsbesorgung und/oder faktischen Tätigkeit verpflichtet. (T1)
Schlagworte
AN, Auto Pkw Kfz
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0019637
Dokumentnummer
JJR_19830531_OGH0002_0040OB00035_8200000_005