Rechtssatz RS0031405
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0031405
Entscheidungsdatum
26.06.2014
Rechtssatz
Der Anspruch auf Schmerzengeld besteht im Sinne der in erster Linie vorzunehmenden Globalbemessung nur zur Abgeltung der künftig wahrscheinlich auftretenden Schmerzen. Schmerzen, die nicht schicksalsbedingt eine unmittelbare Folge des Schadensereignisses sind, deren Eintritt vielmehr erst durch einen Willensentschluss des Geschädigten ausgelöst wird, dürfen wegen der dabei bestehenden Ungewissheit ihres Eintrittes im Rahmen der Globalbemessung nicht berücksichtigt werden (hier: Schmerzengeld für künftige kosmetische Operation, deren tatsächliche Durchführung im Verfahren weder behauptet wurde noch hervorgekommen ist).
Entscheidungstexte
- 8 Ob 178/83
Entscheidungstext OGH 06.10.1983 8 Ob 178/83
- 8 Ob 64/86
Entscheidungstext OGH 17.12.1986 8 Ob 64/86
Auch; nur: Der Anspruch auf Schmerzengeld besteht im Sinne der in erster Linie vorzunehmenden Globalbemessung nur zur Abgeltung der künftig wahrscheinlich auftretenden Schmerzen. (T1)
- 5 Ob 182/99x
Entscheidungstext OGH 29.06.1999 5 Ob 182/99x
Auch; nur T1
- 9 Ob 34/00s
Entscheidungstext OGH 05.04.2000 9 Ob 34/00s
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Künftige Folgen sind nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu beurteilen sind und das, was in dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung als Folge vorhersehbar und in den Auswirkungen überschaubar ist, dabei im Globalbetrag zu berücksichtigen ist. (T2)
- 9 Ob 145/01s
Entscheidungstext OGH 19.09.2001 9 Ob 145/01s
Vgl auch; Beisatz: Ein Anspruch auf Schmerzengeld ist ein Anspruch auf eine einmalige Abfindung im Rahmen einer Globalbemessung. (T3)
- 2 Ob 8/05y
Entscheidungstext OGH 01.03.2005 2 Ob 8/05y
Auch
- 2 Ob 233/06p
Entscheidungstext OGH 23.03.2007 2 Ob 233/06p
Vgl
- 9 Ob 79/07v
Entscheidungstext OGH 08.02.2008 9 Ob 79/07v
Vgl auch; Beis wie T3
- 3 Ob 241/10b
Entscheidungstext OGH 19.01.2011 3 Ob 241/10b
Vgl
- 2 Ob 66/13i
Entscheidungstext OGH 25.04.2013 2 Ob 66/13i
Auch; nur T1
- 8 Ob 53/14y
Entscheidungstext OGH 26.06.2014 8 Ob 53/14y
Auch; nur: Beim Schmerzengeld sind in die vorzunehmende Globalbemessung auch nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge vorhersehbare künftige Schmerzen einzubeziehen. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0031405
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2014
Dokumentnummer
JJR_19831006_OGH0002_0080OB00178_8300000_001