Rechtssatz RS0034597
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0034597
Entscheidungsdatum
28.01.2026
Rechtssatz
Der Pächter einer Liegenschaft ist als Besitzmittler ein "selbständiger" und selbstnütziger" Inhaber kraft eigenen Rechtsbesitzes, durch dessen Ausübung zugleich der Sachbesitz des Eigentümers sich auswirkt. Die Wirkung dieser Vermittlung kommt sowohl für die Erhaltung des Besitzers als auch für dessen Erwerb in Betracht. Daraus folgt, dass der Eigentümer einer Sache diese - unter den für eine Ersitzung erforderlichen Voraussetzungen - durch den Pächter als Besitzmittler ersitzen kann.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 626/77
Entscheidungstext OGH 13.10.1977 7 Ob 626/77
Veröff: SZ 50/130
- 6 Ob 705/88
Entscheidungstext OGH 01.12.1988 6 Ob 705/88
nur: Der Pächter einer Liegenschaft ist als Besitzmittler ein "selbständiger" und selbstnütziger" Inhaber kraft eigenen Rechtsbesitzes, durch dessen Ausübung zugleich der Sachbesitz des Eigentümers sich auswirkt. Die Wirkung dieser Vermittlung kommt sowohl für die Erhaltung des Besitzers als auch für dessen Erwerb in Betracht. (T1)
Beisatz: Es obliegt dem Pächter, die Rechte gegenüber dem sich der Ausübung der Rechte wiedersetzenden Besitzer des belasteten Grundstückes wahrzunehmen. (T2)
- 1 Ob 597/90
Entscheidungstext OGH 30.06.1990 1 Ob 597/90
Auch
- 1 Ob 542/93
Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 542/93
Auch; nur T1; Beis wie T2; Veröff: SZ 66/53 = EvBl 1993/175 S 737
- 2 Ob 159/04b
Entscheidungstext OGH 23.09.2004 2 Ob 159/04b
Auch; Beisatz: Dem steht nicht entgegen, dass er auch Pächter des dienenden Grundstückes ist, weil zwischen dessen Nutzung und der Nutzung im Interesse des herrschenden Grundstückes zu unterscheiden ist. (T3)
- 7 Ob 256/05f
Entscheidungstext OGH 08.03.2006 7 Ob 256/05f
Auch; nur T1; Beis wie T3
- 1 Ob 92/12d
Entscheidungstext OGH 24.05.2012 1 Ob 92/12d
nur: Der Pächter einer Liegenschaft ist als Besitzmittler ein "selbständiger" und selbstnütziger" Inhaber kraft eigenen Rechtsbesitzes, durch dessen Ausübung zugleich der Sachbesitz des Eigentümers sich auswirkt. (T4)
- 3 Ob 36/13k
Entscheidungstext OGH 16.04.2013 3 Ob 36/13k
Auch
- 4 Ob 49/16h
Entscheidungstext OGH 30.08.2016 4 Ob 49/16h
- 3 Ob 232/16p
Entscheidungstext OGH 26.01.2017 3 Ob 232/16p
- 4 Ob 56/18s
Entscheidungstext OGH 25.09.2018 4 Ob 56/18s
Auch
- 1 Ob 129/20g
Entscheidungstext OGH 23.07.2020 1 Ob 129/20g
Beis wie T3; Beisatz: Pächter als Besitzmittler des Verpächters für Weg über eigene Grundstücke. (T5)
- 3 Ob 136/20a
Entscheidungstext OGH 10.12.2020 3 Ob 136/20a
Beisatz: Keine Einschränkung des Eigentumsrechts durch bloße Nutzung (auch) als Pächter. (T6)
- 1 Ob 130/25m
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 11.11.2025 1 Ob 130/25m
vgl aber; Beisatz: Ein mit der Vornahme von Gartenarbeiten beauftragter Werkunternehmer hat keine Gewahrsame (Innehabung) an jenem Grundstück, auf dem er seine Arbeiten verrichtet, und ist daher kein Besitzmittler. (T7)
- 8 Ob 129/25s
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.01.2026 8 Ob 129/25s
vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0034597
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2026
Dokumentnummer
JJR_19771013_OGH0002_0070OB00626_7700000_001