Rechtssatz RS0035624
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0035624
Entscheidungsdatum
28.05.2025
Rechtssatz
Beantragt eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei die Bewilligung der Verfahrenshilfe und die Beigebung eines Rechtsanwaltes, so ist die durch das Prozeßgericht über die allfällige Auflösung des Vollmachtsverhältnisses zu ihrem bisherigen Rechtsvertreter zu befragen und zu einer Anzeige im Sinne des § 36 Abs 1 ZPO anzuleiten. Wird das vom Prozeßgericht unterlassen und entscheidet es sofort im Sinne des Parteiantrages, so ist davon auszugehen, daß dieser Antrag auch die Anzeige des Erlöschens des Vollmachtsverhältnisses zu ihrem bisherigen Rechtsvertreter in sich schließt.Beantragt eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei die Bewilligung der Verfahrenshilfe und die Beigebung eines Rechtsanwaltes, so ist die durch das Prozeßgericht über die allfällige Auflösung des Vollmachtsverhältnisses zu ihrem bisherigen Rechtsvertreter zu befragen und zu einer Anzeige im Sinne des Paragraph 36, Absatz eins, ZPO anzuleiten. Wird das vom Prozeßgericht unterlassen und entscheidet es sofort im Sinne des Parteiantrages, so ist davon auszugehen, daß dieser Antrag auch die Anzeige des Erlöschens des Vollmachtsverhältnisses zu ihrem bisherigen Rechtsvertreter in sich schließt.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 95/75
Entscheidungstext OGH 18.09.1975 7 Ob 95/75
Veröff: EvBl 1976/68 S 131 = RZ 1976/38 S 75 = SZ 48/93
- 1 Ob 2394/96g
Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2394/96g
Auch
- 10 ObS 276/98f
Entscheidungstext OGH 20.08.1998 10 ObS 276/98f
Vgl auch
- 1 Ob 291/99x
Entscheidungstext OGH 22.10.1999 1 Ob 291/99x
Vgl auch
- 6 Ob 142/22h
Entscheidungstext OGH 25.07.2022 6 Ob 142/22h
Vgl
- 6 Ob 213/22z
Entscheidungstext OGH 11.01.2023 6 Ob 213/22z
Vgl
- 3 Ob 73/25v
Entscheidungstext OGH 28.05.2025 3 Ob 73/25v
Beisatz: Hier: Außerstreitverfahren (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0035624
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2025
Dokumentnummer
JJR_19750918_OGH0002_0070OB00095_7500000_001